Von Markus Groß auf Donnerstag, 26. Januar 2017
Kategorie: IT

Was wird aus den beruflichen Daten, wenn man das Unternehmen verlässt?

Wenn ich mein Gerät mit ins Unternehmen bringe, habe ich sehr viele Vorteile auf meiner Seite. Ich darf mein Smartphone nutzen, mein Tablet oder mein Notebook. Ich darf mit den Geräten arbeiten, die mir bekannt sind und somit kann ich auf jeden Fall bessere Arbeit leisten. Aber was ist, wenn mein Job gar nicht so sicher ist und ich eines Tages gehen muss? Was passiert denn dann mit den Firmendaten? Wozu verpflichte ich mich? Oder was ist, wenn ich das Unternehmen freiwillig verlasse, vielleicht wegen eines anderen Jobs oder weil ich ein Baby erwarte?

Es gibt unzählige Fragen, die ein Arbeitnehmer sich stellen kann, wenn er sein privates Gerät mit in die Firma bringen kann und dort für die Arbeit nutzt. BYOD ist recht interessant, denn man kennt sein eigenes Gerät immer noch am besten und arbeitet damit auch viel effektiver. Aber man möchte auch keine Probleme bekommen, wenn man sein Arbeitsverhältnis kündigt oder einem gekündigt wird oder man in Rente geht. Natürlich hat der Arbeitgeber das Verfügungsrecht und man darf die Daten nicht weiter nutzen.

Grundsätzlich ist das aussagekräftig, was zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer schriftlich festgehalten wurde. Muss man die Geräte erst einmal den Arbeitgeber überlassen, damit er alle Firmendaten löscht? Muss man die Geräte selbst von den Firmendaten befreien und dem Arbeitgeber beweisen, dass alles gelöscht worden ist? Die Gesetzte sagen aus, dass man die Privatgeräte, die auf der Arbeit genutzt wurden, von allen Geschäftsdaten befreit werden müssen. Erst einmal muss man dem Arbeitgeber alle Daten zukommen lassen und diese dann unwiederbringlich löschen. Und natürlich kann der Arbeitgeber darauf bestehen, darauf eine Einsicht zu haben, um wirklich sicher zu gehen.

BYOD ist eine sehr gute Sache, so lange niemand gekündigt wird. Das ist gar keine Frage. Wenn jedoch die Kündigung ausgesprochen wird, kann es schwierig werden, wenn man als Arbeitgeber nicht alles schriftlich festgehalten hat und der ehemalige Arbeitnehmer nicht erreichbar ist. Fakt ist aber auch: Ein Arbeitnehmer macht sich strafbar, wenn er sich aus Rache einer Kündigung dazu niederlässt, wichtige Firmendaten weiter zu geben. Das sollte man auf jeden Fall lassen und auch nicht aus Sturheit nicht erreichbar sein. Man kann ganz normal mit dem Arbeitgeber kommunizieren, denn gerade Firmendaten sind ein sehr heikles Thema und wenn man belegen muss, dass man alles gelöscht hat, sollte man dies besser tun, bevor ein Anwalt eingeschaltet wird. So grau manchmal die Rechte bei BYOD erscheinen mögen, in Sachen Datenschutz verstehen weder Anwälte noch Richter Spaß und genau deshalb, muss man hier agieren, wie von einem erwartet wird.

Und sollten der Arbeitgeber oder man selbst, wichtige Daten übersehen haben und man entdeckt Sie später, ist man dazu verpflichtet, den ehemaligen Arbeitgeber darüber zu informieren. Vielleicht braucht dieser die Daten noch und man muss sie ihm zukommen lassen. Darüber hinaus löscht man diese Daten dann, damit die privaten Geräte frei von den Firmendaten sind.

Klingt alles nicht so leicht, aber wirklich schwer ist es nicht. Meist bekommt man die Kündigung mit einem Datum und kann zusehen, dass man bis dahin alle Daten übermittelt und dann gelöscht hat. Gleiches gilt für den Fall, dass man selbst die Kündigung einreicht. Auch dann kann man bis zur Kündigung noch alle Daten übermitteln, am besten im Beisein des Arbeitgebers oder eines Kollegen und dann alle Daten auf den privaten Geräten löschen. Hat man einen Zeugen an seiner Seite, kommen so keine Fragen mehr auf, was die Firmendaten angeht. Und man hat vor allem, falls der Arbeitgeber einem verdächtigt, Daten weitergegeben zu haben, obwohl man nicht mehr für die Firma arbeitet, einen Zeugen, das alle Daten gelöscht wurden.

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