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Kann ich eigentlich jedes Gerät für BYOD mit in die Firma bringen?

Kann ich eigentlich jedes Gerät für BYOD mit in die Firma bringen? Kann ich eigentlich jedes Gerät für BYOD mit in die Firma bringen?

Diese Frage stellen sich viele Menschen und das nicht ohne Grund. Hat man zu Hause doch meist einen Laptop, ein Tablet und ein Smartphone oder aber zwei dieser Geräte. Welches Gerät darf man mitnehmen? Wer legt dies fest? Muss ein Gerät bestimmte Voraussetzungen mit sich bringen? Dies und mehr fragt man sich und die Antworten sind gar nicht so leicht.

Alles fängt erst einmal damit an, dass der Arbeitgeber BYOD einführen muss. Dann spricht er mit seinen Mitarbeitern und wird erfragen, welche Geräte vorhanden sind. Manchmal ist nur ein Handy von Wichtigkeit, manchmal aber auch nur der Rechner. Manchmal kann man ruhig mit allen Geräten arbeiten, weil man nicht nur in der Firma arbeitet, sondern auch schon mal in Home Office oder auch zu einem Kunden muss. Und so kann man genau das Gerät mitnehmen, wo man die wichtigen Daten gespeichert hat. Gewisse Sachen kann man mit einem Laptop schneller und besser erarbeiten, manchmal ist man aber mit dem Tablet schneller oder man nutzt kurz und knapp eine App auf dem Handy. Der Chef möchte so agieren, wie es den Mitarbeitern am besten passt und so viele Möglichkeiten offen halten. Der Mitarbeiter darf aber dann nie die Geräte vergessen, die auf der Arbeit wichtig sind und nie die Geräte zu Hause oder im Unternehmen lassen, die bei einem Kundentermin gebraucht werden.
Was nun wie einsetzbar ist, hängt ganz von dem Alter des Gerätes ab. Ein Tablet kann recht viel und so alt sind alle Geräte noch nicht. Bei dem Handy sieht dies schon einmal ganz anders aus, es gibt in der Tat noch Menschen, die ein Handy besitzen, was gar keine Fotos machen kann, keine Apps zulässt oder anderes. Ein solches Handy taugt nicht für BYOD und entweder bekommt man in dem Fall ein Firmengerät oder aber man kauft sich ein neues Handy. Auch ein Laptop/Notebook kann schon so veraltet sein, dass die Firmensoftware und wichtige Daten nicht installiert und bearbeitet werden können. Auch hier muss man entweder auf BYOD verzichten, ein Firmengerät nutzen oder einen neuen Laptop kaufen. Natürlich sind nur wenige Mitarbeiter bereit, nur wegen der Firma neue Geräte auf eigene Kosten zu kaufen. Aber zum Glück haben die meisten Arbeitnehmer doch recht moderne Geräte und müssen außer für die Sicherheitsaspekte nichts mehr installieren oder aktivieren. Wer seine Privatgeräte auf der Firma nutzen kann, hat natürlich den Vorteil, sich dort schneller in Prozesse einzuarbeiten und Fälle leichter bearbeiten zu können. Man muss aber aufpassen, es gibt hier zwei typische Fallen. Die eine wäre die, dass man auch nach Feierabend oder am Wochenende noch beauftragt wird, mal eben schnell etwas zu erarbeiten: Man muss also festlegen, dass man zu seinen freien Zeiten genau das nicht tun wird. Zur Not kann man auch die Firmennummer auf dem Handy stumm schalten, um nicht doch schwach zu werden und bei seinem Chef auch deutlich machen, dass man nicht bereit ist, Überstunden zu machen, wen man sich nicht mehr in der Firma befindet. Auf der anderen Seite kann BYOD auch den Nachteil mit sich bringen, dass man selbst mal eben schnell noch etwas abarbeiten möchte, was man in der Woche oder am Tag nicht geschafft hat. So manche Leute finden den Absprung nicht und arbeiten dann immer mehr in der Freizeit und das ist so nicht gewünscht. Von daher muss man alle Punkte abwägen und sich fragen, ob BYOD wirklich in Frage kommt. Oder man sperrt zur Not alle Geräte nach Feierabend und zum Wochenende weg, wobei BYOD dann aber wieder nicht sonderlich viel Freude bereiten wird! Man muss also lernen, Freizeit und Beruf zu trennen!

Hinweis: Teile dieses Beitrags könnten unter Einsatz von KI-gestützten Tools erstellt oder überarbeitet worden sein. Weitere Informationen finden Sie im Impressum/Disclaimer. Marken- und Bildrechte: Dargestellte Logos und genannten Marken liegen ausschließlich bei den jeweiligen Rechteinhabern. Nutzung erfolgt ausschließlich zu illustrativen Zwecken.
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BYOD in der Firma- muss man als Mitarbeiter deshal...

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Kommentare 20

Daniel Ahrens am Mittwoch, 30. November 2016 11:31

Spannend finde ich die praktische Seite: woran sich der praktische Nutzen des beschriebenen Vorgehens zuerst erkennen lässt. Reicht dafür zunächst ein kleiner Pilot oder braucht es sofort einen breiteren Ansatz?

Spannend finde ich die praktische Seite: woran sich der praktische Nutzen des beschriebenen Vorgehens zuerst erkennen lässt. Reicht dafür zunächst ein kleiner Pilot oder braucht es sofort einen breiteren Ansatz?
Gäste - Isabel Lang am Mittwoch, 30. November 2016 13:12

Aus meiner Sicht sollte man mit einem kritischen, aber überschaubaren Fall beginnen. Daran werden fehlende Zuständigkeiten meist schneller sichtbar als in einer allgemeinen Bewertung.

Aus meiner Sicht sollte man mit einem kritischen, aber überschaubaren Fall beginnen. Daran werden fehlende Zuständigkeiten meist schneller sichtbar als in einer allgemeinen Bewertung.
Theresa Weber am Mittwoch, 30. November 2016 16:55

Zusätzlich sollte erkennbar sein, welche Quelle maßgeblich ist. Unterschiedliche Datenstände können sonst schon vor der eigentlichen Bewertung zu Scheingenauigkeit führen.

Zusätzlich sollte erkennbar sein, welche Quelle maßgeblich ist. Unterschiedliche Datenstände können sonst schon vor der eigentlichen Bewertung zu Scheingenauigkeit führen.
Markus Groß am Mittwoch, 30. November 2016 20:28

Genau diese Verbindung ist entscheidend: klein beginnen, aber Wirkung und Entscheidungsfolge vorher festlegen. So bleibt der Aufwand vertretbar und das Ergebnis trotzdem belastbar.

Genau diese Verbindung ist entscheidend: klein beginnen, aber Wirkung und Entscheidungsfolge vorher festlegen. So bleibt der Aufwand vertretbar und das Ergebnis trotzdem belastbar.
Gäste - Erik Koch am Donnerstag, 01. Dezember 2016 07:14

Das überzeugt mich. Ein konkreter Fall mit klarer Zuständigkeit und Nachprüfung dürfte mehr zeigen als ein umfangreiches Modell ohne praktische Rückkopplung.

Das überzeugt mich. Ein konkreter Fall mit klarer Zuständigkeit und Nachprüfung dürfte mehr zeigen als ein umfangreiches Modell ohne praktische Rückkopplung.
Eva Wolff am Mittwoch, 30. November 2016 17:24

Danke für die Einordnung. Wie würdest du Zuständigkeiten für private Geräte und betriebliche Anwendungen voneinander abgrenzen?

Danke für die Einordnung. Wie würdest du Zuständigkeiten für private Geräte und betriebliche Anwendungen voneinander abgrenzen?
Daniel Ahrens am Mittwoch, 30. November 2016 18:16

Ich würde zuerst klären, welche Daten und Anwendungen betroffen sind. Daraus lassen sich Supportgrenzen und Verantwortlichkeiten ableiten.

Ich würde zuerst klären, welche Daten und Anwendungen betroffen sind. Daraus lassen sich Supportgrenzen und Verantwortlichkeiten ableiten.
Elena Vogt am Donnerstag, 01. Dezember 2016 07:05

Das erscheint praktikabel. Ich würde bei privaten Geräten trotzdem einen Termin für die erste gemeinsame Rückschau ergänzen. So bliebe der Bezug zur ursprünglichen Entscheidung erhalten. Ein kurzer Vermerk im bestehenden Ablauf dürfte dafür ausreichen.

Das erscheint praktikabel. Ich würde bei privaten Geräten trotzdem einen Termin für die erste gemeinsame Rückschau ergänzen. So bliebe der Bezug zur ursprünglichen Entscheidung erhalten. Ein kurzer Vermerk im bestehenden Ablauf dürfte dafür ausreichen.
Gäste - Miriam Schuster am Freitag, 02. Dezember 2016 09:51

Welche minimale Lösung wäre für Ausscheiden und Verlust des privaten Geräts vertretbar, wenn unter Zeitdruck eine Ausnahme erforderlich wird?

Welche minimale Lösung wäre für Ausscheiden und Verlust des privaten Geräts vertretbar, wenn unter Zeitdruck eine Ausnahme erforderlich wird?
Mark Walter am Freitag, 02. Dezember 2016 10:04

Ich würde die Ausnahme befristen und mit einem benannten Verantwortlichen sowie einer späteren Überprüfung verbinden. Entscheidend wäre für mich, ob das Ergebnis für den konkreten Fall nachprüfbar bleibt. Bei Ausscheiden und Verlust des privaten Geräts sollte die Prüfung aus meiner Sicht auf den im Beitrag beschriebenen Zusammenhang begrenzt werden.

Ich würde die Ausnahme befristen und mit einem benannten Verantwortlichen sowie einer späteren Überprüfung verbinden. Entscheidend wäre für mich, ob das Ergebnis für den konkreten Fall nachprüfbar bleibt. Bei Ausscheiden und Verlust des privaten Geräts sollte die Prüfung aus meiner Sicht auf den im Beitrag beschriebenen Zusammenhang begrenzt werden.
Gäste - Franziska Schmitt am Samstag, 28. Januar 2017 14:01

Wann wäre bei Supportgrenzen und Kostenverteilung eine erneute Entscheidung sinnvoller als die bloße Fortschreibung eines Status?

Wann wäre bei Supportgrenzen und Kostenverteilung eine erneute Entscheidung sinnvoller als die bloße Fortschreibung eines Status?
Gäste - Jana Heinrich am Samstag, 28. Januar 2017 15:43

Eine neue Entscheidung wäre für mich erforderlich, wenn Grenzen oder tragende Annahmen nicht mehr passen. Eine Statusmeldung allein erklärt noch nicht, wie die Veränderung bewertet wurde. Für Supportgrenzen und Kostenverteilung würde ich den ersten Prüfschritt bewusst klein halten.

Eine neue Entscheidung wäre für mich erforderlich, wenn Grenzen oder tragende Annahmen nicht mehr passen. Eine Statusmeldung allein erklärt noch nicht, wie die Veränderung bewertet wurde. Für Supportgrenzen und Kostenverteilung würde ich den ersten Prüfschritt bewusst klein halten.
Gäste - Ines Henning am Donnerstag, 13. Dezember 2018 18:42

Wer trägt beim privaten Gerät eigentlich die Kosten für Support, Reparatur und einen möglichen Ausfall? Ich würde das am konkreten Anwendungsfall dieses Artikels festmachen.

Wer trägt beim privaten Gerät eigentlich die Kosten für Support, Reparatur und einen möglichen Ausfall? Ich würde das am konkreten Anwendungsfall dieses Artikels festmachen.
Gäste - Sven Peters am Donnerstag, 13. Dezember 2018 21:31

Für mich liegt der Schwerpunkt hier: Eine BYOD-Regelung müsste diese Fälle ausdrücklich unterscheiden. Der Kaufpreis allein sagt wenig darüber aus, ob das Modell insgesamt wirtschaftlich ist. Diese Unterscheidung finde ich beim Thema dieses Beitrags besonders wichtig.

Für mich liegt der Schwerpunkt hier: Eine BYOD-Regelung müsste diese Fälle ausdrücklich unterscheiden. Der Kaufpreis allein sagt wenig darüber aus, ob das Modell insgesamt wirtschaftlich ist. Diese Unterscheidung finde ich beim Thema dieses Beitrags besonders wichtig.
Gäste - Sven Peters am Sonntag, 14. Juni 2026 12:40

Dazu eine Rückfrage: Wie lässt sich die Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Daten praktisch überprüfen? Das bezieht sich für mich auf den hier beschriebenen Ansatz.

Dazu eine Rückfrage: Wie lässt sich die Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Daten praktisch überprüfen? Das bezieht sich für mich auf den hier beschriebenen Ansatz.
Gäste - Verena Dietrich am Sonntag, 14. Juni 2026 13:22

Ich würde es so einordnen: Für mich wäre eine klare Grenze beim Zugriff entscheidend. Ein geschäftlicher Container wäre ein Ansatz; die privaten Inhalte sollten nicht einfach zum administrierbaren Unternehmensbestand werden. Diese Unterscheidung finde ich beim Thema dieses Beitrags besonders wichtig.

Ich würde es so einordnen: Für mich wäre eine klare Grenze beim Zugriff entscheidend. Ein geschäftlicher Container wäre ein Ansatz; die privaten Inhalte sollten nicht einfach zum administrierbaren Unternehmensbestand werden. Diese Unterscheidung finde ich beim Thema dieses Beitrags besonders wichtig.
Gäste - Ines Henning am Sonntag, 14. Juni 2026 16:29

Hier würde ich widersprechen: Ein zusätzlicher Prozess kann auch neue Reibung schaffen. Welche vorhandene Aufgabe könnte man damit zusammenführen? Meine Ausgangsfrage bleibt: Wie lässt sich die Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Daten praktisch überprüfen?

Hier würde ich widersprechen: Ein zusätzlicher Prozess kann auch neue Reibung schaffen. Welche vorhandene Aufgabe könnte man damit zusammenführen? Meine Ausgangsfrage bleibt: Wie lässt sich die Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Daten praktisch überprüfen?
Markus Groß am Sonntag, 14. Juni 2026 19:23

Bei fehlenden Informationen würde ich die Unsicherheit sichtbar machen und eine vorläufige Entscheidung mit klarer Wiedervorlage treffen. Einfach so zu tun, als wäre alles bekannt, wäre die schlechtere Grundlage. Gerade bei dieser Fragestellung würde ich die Abwägung offen dokumentieren.

Bei fehlenden Informationen würde ich die Unsicherheit sichtbar machen und eine vorläufige Entscheidung mit klarer Wiedervorlage treffen. Einfach so zu tun, als wäre alles bekannt, wäre die schlechtere Grundlage. Gerade bei dieser Fragestellung würde ich die Abwägung offen dokumentieren.
Christian Brandt am Donnerstag, 05. September 2019 13:20

Bei eine nachvollziehbare und im Alltag tragfähige Umsetzung würde ich nicht nur die Durchführung betrachten. Aussagekräftig wird es erst, wenn Wirkung und Abweichungen sichtbar bleiben.

Bei eine nachvollziehbare und im Alltag tragfähige Umsetzung würde ich nicht nur die Durchführung betrachten. Aussagekräftig wird es erst, wenn Wirkung und Abweichungen sichtbar bleiben.
Jonas Frey am Dienstag, 05. Oktober 2021 14:28

Ich sehe den größten Nutzen in eine nachvollziehbare und im Alltag tragfähige Umsetzung. Das sollte sich mit wenigen verständlichen Kennzahlen und konkreten Beispielen prüfen lassen.

Ich sehe den größten Nutzen in eine nachvollziehbare und im Alltag tragfähige Umsetzung. Das sollte sich mit wenigen verständlichen Kennzahlen und konkreten Beispielen prüfen lassen.
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