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Chancen für BYOD? Kostenfalle Roaming soll EU-weit abgeschafft werden

Chancen für BYOD? Kostenfalle Roaming soll EU-weit abgeschafft werden Chancen für BYOD? Kostenfalle Roaming soll EU-weit abgeschafft werden

Sofern Arbeitgeber auf den BYOD Trend setzen, war gerade die Erreichbarkeit im Urlaub ein willkommener Benefit. Lange Zeit war das Roaming eine unüberschaubare Kostenfalle für die Arbeitnehmer, die Ihre "Devices" im Urlaub für den Arbeitgeber auf Empfang hatten. Wer im Urlaub telefonierte, mal eben ein paar Fotos vom Strand nach Hause schickte oder gar im Internet surfte wurde oft mit einer horrenden Rechnung konfrontiert. Bereits seit 2007 wurden die preislichen Obergrenzen daher in der EU gesetzlich festgelegt und jährlich gesenkt. Nun ist geplant, die Roaming-Kosten insgesamt innerhalb der EU abzuschaffen. 

Sinkende Preise dank EU

Die Preise für Anrufe sanken von 2007 mit 49 Cent pro Minute auf 2014 mit 19 Cent. Die Unsitte, dass man auch für eingehende Anrufe zur Kasse gebeten werden konnte wurde 2007 auf 24 Cent pro Minute beschränkt und sank bis 2014 auf 5 Cent pro Minute. Der Preis für eine SMS wurde 2009 auf 11 Cent festgelegt und sank bis 2014 auf 6 Cent. Und letztlich wurde für das mobile Internet erstmals 2012 der Preis für eine Datenmenge von 1 MB auf 70 Cent begrenzt und bis 2014 auf 20 Cent gesenkt. Hinzu kamen noch die landesüblichen Mehrwertsteuern. 

Kostenobergrenze gegen Kostenfallen

Neben den Kostenobergrenzen wurde auch ein so genannter Cut-Off-Mechanismus eingeführt. Werden beim Surfen Kosten von 59,50 Euro fällig, so wird die Internetverbindung gekappt. Will der Kunde das Internet weiterhin nutzen, so geht dies nur durch seine aktive Kontaktaufnahme mit dem Anbieter. In der Praxis hielten sich aber nicht alle Anbieter daran. Nun sollen Ende 2015 jegliche Roaming-Gebühren verboten werden. Aber hierzu bedarf es noch der Zustimmung aller Mitgliedsstaaten. 

Anbieter reagieren mit speziellen Angeboten

Die Anbieter (wie z.B. FastSim) bieten schon vorab spezielle Smartphone Tarife für verschiedene Länderzonen an. Flexible Flatrates sind oft dann kostengünstiger, wenn man nur gelegentlich mobiles Internet braucht. Seit 2014 gibt es Angebote, bei denen gegen einen relativ überschaubaren Aufpreis keine weiteren Roaming-Gebühren mehr anfallen. Konkret bedeutet dies, dass sämtliche Konditionen des jeweiligen Vertrags innerhalb der gesamten EU gültig sind. Da man damit aber kontinuierlich mehr bezahlt, lohnt sich ein solcher Vertrag nur für Nutzer, die viel reisen und dabei mobiles Internet benötigen. Auch klagen Kunden immer wieder über versteckte Kostenfallen und einige Anbieter stehen in dem Ruf jedwede Gesetzeslücke auszunutzen. Eine EU-weite Regelung ist daher in jedem Fall zu begrüßen und könnte gerade für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einen erheblichen Vorteil in der Abrechnung bringen..

Hinweis: Teile dieses Beitrags könnten unter Einsatz von KI-gestützten Tools erstellt oder überarbeitet worden sein. Weitere Informationen finden Sie im Impressum/Disclaimer. Marken- und Bildrechte: Dargestellte Logos und genannten Marken liegen ausschließlich bei den jeweiligen Rechteinhabern. Nutzung erfolgt ausschließlich zu illustrativen Zwecken.
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Kommentare 19

Sabine Wendt am Dienstag, 27. Mai 2014 14:30

Der Beitrag trifft einen wichtigen Punkt. Mich würde interessieren, woran sich der praktische Nutzen des beschriebenen Vorgehens zuerst erkennen lässt. Welche Mindestinformation sollte dafür immer vorliegen?

Der Beitrag trifft einen wichtigen Punkt. Mich würde interessieren, woran sich der praktische Nutzen des beschriebenen Vorgehens zuerst erkennen lässt. Welche Mindestinformation sollte dafür immer vorliegen?
Gäste - Britta Sander am Dienstag, 27. Mai 2014 16:16

Ein kleiner Pilot erscheint mir sinnvoll. Wichtig wäre nur, vorher festzulegen, welches Ergebnis als Verbesserung gilt und wer es beurteilt.

Ein kleiner Pilot erscheint mir sinnvoll. Wichtig wäre nur, vorher festzulegen, welches Ergebnis als Verbesserung gilt und wer es beurteilt.
Frank Franke am Dienstag, 27. Mai 2014 18:26

Ein konkreter Fall hilft, aber die Zuständigkeit muss von Anfang an klar sein. Sonst ist zwar das Problem sichtbar, die notwendige Entscheidung bleibt aber liegen.

Ein konkreter Fall hilft, aber die Zuständigkeit muss von Anfang an klar sein. Sonst ist zwar das Problem sichtbar, die notwendige Entscheidung bleibt aber liegen.
Markus Groß am Dienstag, 27. Mai 2014 19:56

Genau diese Verbindung ist entscheidend: klein beginnen, aber Wirkung und Entscheidungsfolge vorher festlegen. So bleibt der Aufwand vertretbar und das Ergebnis trotzdem belastbar.

Genau diese Verbindung ist entscheidend: klein beginnen, aber Wirkung und Entscheidungsfolge vorher festlegen. So bleibt der Aufwand vertretbar und das Ergebnis trotzdem belastbar.
Gäste - Jens Wagner am Mittwoch, 28. Mai 2014 07:43

Gerade der feste Termin zur erneuten Bewertung ist wichtig. Andernfalls wird aus einer vorläufigen Annahme schnell ein dauerhafter Status.

Gerade der feste Termin zur erneuten Bewertung ist wichtig. Andernfalls wird aus einer vorläufigen Annahme schnell ein dauerhafter Status.
Julia Reuter am Dienstag, 27. Mai 2014 18:44

Das wirft eine praktische Frage auf. Wie würdest du Zuständigkeiten für private Geräte und betriebliche Anwendungen voneinander abgrenzen?

Das wirft eine praktische Frage auf. Wie würdest du Zuständigkeiten für private Geräte und betriebliche Anwendungen voneinander abgrenzen?
Theresa Weber am Dienstag, 27. Mai 2014 20:39

Ich würde zuerst klären, welche Daten und Anwendungen betroffen sind. Daraus lassen sich Supportgrenzen und Verantwortlichkeiten ableiten.

Ich würde zuerst klären, welche Daten und Anwendungen betroffen sind. Daraus lassen sich Supportgrenzen und Verantwortlichkeiten ableiten.
Daniel Ahrens am Mittwoch, 28. Mai 2014 07:05

Für mich gehört bei privaten Geräten auch eine kurze Festlegung dazu, wann der gewählte Weg nicht mehr ausreicht. So entstünde aus der ersten Lösung ein belastbarer Lernschritt. Der Maßstab sollte schon vor dem ersten Fall verständlich sein.

Für mich gehört bei privaten Geräten auch eine kurze Festlegung dazu, wann der gewählte Weg nicht mehr ausreicht. So entstünde aus der ersten Lösung ein belastbarer Lernschritt. Der Maßstab sollte schon vor dem ersten Fall verständlich sein.
Gäste - Thomas Bergmann am Samstag, 09. August 2014 08:34

Wer trägt beim privaten Gerät eigentlich die Kosten für Support, Reparatur und einen möglichen Ausfall?

Wer trägt beim privaten Gerät eigentlich die Kosten für Support, Reparatur und einen möglichen Ausfall?
Gäste - Martin Lorenz am Samstag, 09. August 2014 10:31

Das ist ein wichtiger Punkt. Eine BYOD-Regelung müsste diese Fälle ausdrücklich unterscheiden. Der Kaufpreis allein sagt wenig darüber aus, ob das Modell insgesamt wirtschaftlich ist. Ich würde das am konkreten Anwendungsfall dieses Artikels festmachen.

Das ist ein wichtiger Punkt. Eine BYOD-Regelung müsste diese Fälle ausdrücklich unterscheiden. Der Kaufpreis allein sagt wenig darüber aus, ob das Modell insgesamt wirtschaftlich ist. Ich würde das am konkreten Anwendungsfall dieses Artikels festmachen.
Gäste - Miriam Schuster am Samstag, 09. August 2014 12:50

Hier würde ich widersprechen: Ein zusätzlicher Prozess kann auch neue Reibung schaffen. Welche vorhandene Aufgabe könnte man damit zusammenführen? Meine Ausgangsfrage bleibt: Wer trägt beim privaten Gerät eigentlich die Kosten für Support, Reparatur und einen möglichen Ausfall?

Hier würde ich widersprechen: Ein zusätzlicher Prozess kann auch neue Reibung schaffen. Welche vorhandene Aufgabe könnte man damit zusammenführen? Meine Ausgangsfrage bleibt: Wer trägt beim privaten Gerät eigentlich die Kosten für Support, Reparatur und einen möglichen Ausfall?
Gäste - Christian Brandt am Mittwoch, 15. März 2017 19:39

Was müsste bei Supportgrenzen und Kostenverteilung in einer Übergabe unbedingt verständlich dokumentiert sein?

Was müsste bei Supportgrenzen und Kostenverteilung in einer Übergabe unbedingt verständlich dokumentiert sein?
Andreas Albers am Mittwoch, 15. März 2017 21:52

Zweck, Zuständigkeit und offene Punkte sollten zusammen auffindbar sein. Hilfreich wäre außerdem ein konkretes Beispiel dafür, wie mit einer Abweichung umzugehen ist. Für Supportgrenzen und Kostenverteilung würde ich den ersten Prüfschritt bewusst klein halten.

Zweck, Zuständigkeit und offene Punkte sollten zusammen auffindbar sein. Hilfreich wäre außerdem ein konkretes Beispiel dafür, wie mit einer Abweichung umzugehen ist. Für Supportgrenzen und Kostenverteilung würde ich den ersten Prüfschritt bewusst klein halten.
Gäste - Martin Lorenz am Montag, 08. September 2025 08:31

Wie lässt sich die Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Daten praktisch überprüfen? Ich würde das am konkreten Anwendungsfall dieses Artikels festmachen.

Wie lässt sich die Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Daten praktisch überprüfen? Ich würde das am konkreten Anwendungsfall dieses Artikels festmachen.
Gäste - Miriam Schuster am Montag, 08. September 2025 11:32

Ich sehe darin vor allem eine Gestaltungsfrage. Für mich wäre eine klare Grenze beim Zugriff entscheidend. Ein geschäftlicher Container wäre ein Ansatz; die privaten Inhalte sollten nicht einfach zum administrierbaren Unternehmensbestand werden.

Ich sehe darin vor allem eine Gestaltungsfrage. Für mich wäre eine klare Grenze beim Zugriff entscheidend. Ein geschäftlicher Container wäre ein Ansatz; die privaten Inhalte sollten nicht einfach zum administrierbaren Unternehmensbestand werden.
Gäste - Thomas Bergmann am Montag, 08. September 2025 14:22

Könnte diese Lösung nicht gerade bei kleinen Teams zu viel Aufwand verursachen? Ich würde die Mindestanforderung deutlicher abgrenzen. Diese Unterscheidung finde ich beim Thema dieses Beitrags besonders wichtig.

Könnte diese Lösung nicht gerade bei kleinen Teams zu viel Aufwand verursachen? Ich würde die Mindestanforderung deutlicher abgrenzen. Diese Unterscheidung finde ich beim Thema dieses Beitrags besonders wichtig.
Gäste - Martin Lorenz am Montag, 08. September 2025 16:12

Ein vorhandener Nachweis wäre für mich zunächst nur ein Hinweis. Seine Aussagekraft hängt davon ab, ob er wirklich den betrachteten Ablauf und Zeitraum abdeckt. Diese Unterscheidung finde ich beim Thema dieses Beitrags besonders wichtig.

Ein vorhandener Nachweis wäre für mich zunächst nur ein Hinweis. Seine Aussagekraft hängt davon ab, ob er wirklich den betrachteten Ablauf und Zeitraum abdeckt. Diese Unterscheidung finde ich beim Thema dieses Beitrags besonders wichtig.
Gäste - Luisa Graf am Montag, 24. August 2026 11:32

Welche minimale Lösung wäre für Supportgrenzen und Kostenverteilung vertretbar, wenn unter Zeitdruck eine Ausnahme erforderlich wird?

Welche minimale Lösung wäre für Supportgrenzen und Kostenverteilung vertretbar, wenn unter Zeitdruck eine Ausnahme erforderlich wird?
Michael Seidel am Montag, 24. August 2026 12:07

Ich würde die Ausnahme befristen und mit einem benannten Verantwortlichen sowie einer späteren Überprüfung verbinden. Entscheidend wäre für mich, ob das Ergebnis für den konkreten Fall nachprüfbar bleibt. Bei Supportgrenzen und Kostenverteilung sollte die Prüfung aus meiner Sicht auf den im Beitrag beschriebenen Zusammenhang begrenzt werden.

Ich würde die Ausnahme befristen und mit einem benannten Verantwortlichen sowie einer späteren Überprüfung verbinden. Entscheidend wäre für mich, ob das Ergebnis für den konkreten Fall nachprüfbar bleibt. Bei Supportgrenzen und Kostenverteilung sollte die Prüfung aus meiner Sicht auf den im Beitrag beschriebenen Zusammenhang begrenzt werden.
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