

Sofern Arbeitgeber auf den BYOD Trend setzen, war gerade die Erreichbarkeit im Urlaub ein willkommener Benefit. Lange Zeit war das Roaming eine unüberschaubare Kostenfalle für die Arbeitnehmer, die Ihre "Devices" im Urlaub für den Arbeitgeber auf Empfang hatten. Wer im Urlaub telefonierte, mal eben ein paar Fotos vom Strand nach Hause schickte oder gar im Internet surfte wurde oft mit einer horrenden Rechnung konfrontiert. Bereits seit 2007 wurden die preislichen Obergrenzen daher in der EU gesetzlich festgelegt und jährlich gesenkt. Nun ist geplant, die Roaming-Kosten insgesamt innerhalb der EU abzuschaffen.
Sinkende Preise dank EU
Die Preise für Anrufe sanken von 2007 mit 49 Cent pro Minute auf 2014 mit 19 Cent. Die Unsitte, dass man auch für eingehende Anrufe zur Kasse gebeten werden konnte wurde 2007 auf 24 Cent pro Minute beschränkt und sank bis 2014 auf 5 Cent pro Minute. Der Preis für eine SMS wurde 2009 auf 11 Cent festgelegt und sank bis 2014 auf 6 Cent. Und letztlich wurde für das mobile Internet erstmals 2012 der Preis für eine Datenmenge von 1 MB auf 70 Cent begrenzt und bis 2014 auf 20 Cent gesenkt. Hinzu kamen noch die landesüblichen Mehrwertsteuern.
Kostenobergrenze gegen Kostenfallen
Neben den Kostenobergrenzen wurde auch ein so genannter Cut-Off-Mechanismus eingeführt. Werden beim Surfen Kosten von 59,50 Euro fällig, so wird die Internetverbindung gekappt. Will der Kunde das Internet weiterhin nutzen, so geht dies nur durch seine aktive Kontaktaufnahme mit dem Anbieter. In der Praxis hielten sich aber nicht alle Anbieter daran. Nun sollen Ende 2015 jegliche Roaming-Gebühren verboten werden. Aber hierzu bedarf es noch der Zustimmung aller Mitgliedsstaaten.
Anbieter reagieren mit speziellen Angeboten
Die Anbieter (wie z.B. FastSim) bieten schon vorab spezielle Smartphone Tarife für verschiedene Länderzonen an. Flexible Flatrates sind oft dann kostengünstiger, wenn man nur gelegentlich mobiles Internet braucht. Seit 2014 gibt es Angebote, bei denen gegen einen relativ überschaubaren Aufpreis keine weiteren Roaming-Gebühren mehr anfallen. Konkret bedeutet dies, dass sämtliche Konditionen des jeweiligen Vertrags innerhalb der gesamten EU gültig sind. Da man damit aber kontinuierlich mehr bezahlt, lohnt sich ein solcher Vertrag nur für Nutzer, die viel reisen und dabei mobiles Internet benötigen. Auch klagen Kunden immer wieder über versteckte Kostenfallen und einige Anbieter stehen in dem Ruf jedwede Gesetzeslücke auszunutzen. Eine EU-weite Regelung ist daher in jedem Fall zu begrüßen und könnte gerade für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einen erheblichen Vorteil in der Abrechnung bringen..
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Kommentare 19
Der Beitrag trifft einen wichtigen Punkt. Mich würde interessieren, woran sich der praktische Nutzen des beschriebenen Vorgehens zuerst erkennen lässt. Welche Mindestinformation sollte dafür immer vorliegen?
Ein kleiner Pilot erscheint mir sinnvoll. Wichtig wäre nur, vorher festzulegen, welches Ergebnis als Verbesserung gilt und wer es beurteilt.
Ein konkreter Fall hilft, aber die Zuständigkeit muss von Anfang an klar sein. Sonst ist zwar das Problem sichtbar, die notwendige Entscheidung bleibt aber liegen.
Genau diese Verbindung ist entscheidend: klein beginnen, aber Wirkung und Entscheidungsfolge vorher festlegen. So bleibt der Aufwand vertretbar und das Ergebnis trotzdem belastbar.
Gerade der feste Termin zur erneuten Bewertung ist wichtig. Andernfalls wird aus einer vorläufigen Annahme schnell ein dauerhafter Status.
Das wirft eine praktische Frage auf. Wie würdest du Zuständigkeiten für private Geräte und betriebliche Anwendungen voneinander abgrenzen?
Ich würde zuerst klären, welche Daten und Anwendungen betroffen sind. Daraus lassen sich Supportgrenzen und Verantwortlichkeiten ableiten.
Für mich gehört bei privaten Geräten auch eine kurze Festlegung dazu, wann der gewählte Weg nicht mehr ausreicht. So entstünde aus der ersten Lösung ein belastbarer Lernschritt. Der Maßstab sollte schon vor dem ersten Fall verständlich sein.
Wer trägt beim privaten Gerät eigentlich die Kosten für Support, Reparatur und einen möglichen Ausfall?
Das ist ein wichtiger Punkt. Eine BYOD-Regelung müsste diese Fälle ausdrücklich unterscheiden. Der Kaufpreis allein sagt wenig darüber aus, ob das Modell insgesamt wirtschaftlich ist. Ich würde das am konkreten Anwendungsfall dieses Artikels festmachen.
Hier würde ich widersprechen: Ein zusätzlicher Prozess kann auch neue Reibung schaffen. Welche vorhandene Aufgabe könnte man damit zusammenführen? Meine Ausgangsfrage bleibt: Wer trägt beim privaten Gerät eigentlich die Kosten für Support, Reparatur und einen möglichen Ausfall?
Was müsste bei Supportgrenzen und Kostenverteilung in einer Übergabe unbedingt verständlich dokumentiert sein?
Zweck, Zuständigkeit und offene Punkte sollten zusammen auffindbar sein. Hilfreich wäre außerdem ein konkretes Beispiel dafür, wie mit einer Abweichung umzugehen ist. Für Supportgrenzen und Kostenverteilung würde ich den ersten Prüfschritt bewusst klein halten.
Wie lässt sich die Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Daten praktisch überprüfen? Ich würde das am konkreten Anwendungsfall dieses Artikels festmachen.
Ich sehe darin vor allem eine Gestaltungsfrage. Für mich wäre eine klare Grenze beim Zugriff entscheidend. Ein geschäftlicher Container wäre ein Ansatz; die privaten Inhalte sollten nicht einfach zum administrierbaren Unternehmensbestand werden.
Könnte diese Lösung nicht gerade bei kleinen Teams zu viel Aufwand verursachen? Ich würde die Mindestanforderung deutlicher abgrenzen. Diese Unterscheidung finde ich beim Thema dieses Beitrags besonders wichtig.
Ein vorhandener Nachweis wäre für mich zunächst nur ein Hinweis. Seine Aussagekraft hängt davon ab, ob er wirklich den betrachteten Ablauf und Zeitraum abdeckt. Diese Unterscheidung finde ich beim Thema dieses Beitrags besonders wichtig.
Welche minimale Lösung wäre für Supportgrenzen und Kostenverteilung vertretbar, wenn unter Zeitdruck eine Ausnahme erforderlich wird?
Ich würde die Ausnahme befristen und mit einem benannten Verantwortlichen sowie einer späteren Überprüfung verbinden. Entscheidend wäre für mich, ob das Ergebnis für den konkreten Fall nachprüfbar bleibt. Bei Supportgrenzen und Kostenverteilung sollte die Prüfung aus meiner Sicht auf den im Beitrag beschriebenen Zusammenhang begrenzt werden.