

Der ehemalige kanadische Branchenprimus Blackberry will den bisherigen US-Mitbewerber im Bereich der Softwareservices Good Technology für rund 425 Millionen US-Dollar übernehmen. Dessen Expertise soll in eine umfassende EMM-Lösung einfließen, die auch den Zukunftsmarkt des Internet of Things (IoT) und Wearables abdeckt.
Als bisherige und zum Teil juristisch erbitterte Widersacher auf dem zukunftsträchtigen Markt für sichere Mobility-Lösungen werden die Technologieriesen nun zukünftig gemeinsame Sache machen und eine neues Schwergewicht in dem Bereich bilden. Vorbehaltlich der notwendigen kartellrechtlicher Prüfungen soll der Zusammenschluss offenbar bis zum dritten Finanzquartal 2016 abgeschlossen sein.
Damit will Blackberry komplementäre Software-Technologie erwerben und das eigene Portfolio um Funktionen zur Sicherung von Applikationen abrunden. Die Amerikaner steuern außerdem die langjährige Kompetenz im übergreifenden Management von iOS, Android und Windows Phone bei. Damit erweiterte Cross-Plattform-Fähigkeiten sollen Blackberry die Basis der umfassendsten End-to-End-Lösung für mobile Geräte im Geschäftsumfeld liefern. Gerade im Kontext von Bring your own Deivice sollen Geschäftskunden mit dieser Technik Endgeräte mit beliebigen Betriebssystemen sowie die BYOD Anforderungen an die Verbindung IT-Sicherheit und Wahrung der Privatsphäre verwalten.
Des Weiteren will Blackberry mit Goods Patentportfolio die zukunftsträchtige IoT-Plattform vorantreiben. Entsprechende Enterprise Mobility Management Lösungen sollen auch für geschäftskritische Installationen und regulierte Branchen wie dem Finanzsektor taugen. Schließlich wird Blackberry hiermit zukünftig auch neue Wearables auf Basis Apples WatchOS oder Produkte unter Android Wear unterstützen.
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Kommentare 23
Ich würde gern einen Punkt vertiefen: woran sich der praktische Nutzen des beschriebenen Vorgehens zuerst erkennen lässt. Wie lässt sich das mit überschaubarem Aufwand überprüfen?
Entscheidend wäre für mich, nicht nur die Durchführung zu dokumentieren. Auch die Wirkung und eine mögliche Abweichung sollten später nachvollziehbar sein.
Den Pilotgedanken finde ich gut. Ergänzen würde ich eine klare Schwelle: Ab wann führt das Ergebnis zu einer Entscheidung und wann bleibt es nur eine Beobachtung?
Ich würde ebenfalls mit einem konkreten Fall starten. Wichtig sind dabei eine eindeutige Zuständigkeit, ein überprüfbares Ergebnis und ein Termin, an dem die Wirkung erneut bewertet wird.
Gerade der feste Termin zur erneuten Bewertung ist wichtig. Andernfalls wird aus einer vorläufigen Annahme schnell ein dauerhafter Status.
Eine Frage zur Umsetzung: Welche Regeln sind bei der mobilen Nutzung besonders wichtig für einen praktikablen Einstieg?
Ich würde Datenzugriff, Verlust eines Geräts und Unterstützung der Nutzer getrennt betrachten. Dafür braucht es verständliche Regeln und Ansprechpartner.
Welche Rolle sollte bei der mobilen Nutzung die betroffene Fachseite bei der ersten Bewertung des Ergebnisses spielen? Damit würde die Verantwortung im weiteren Verlauf sichtbar bleiben. Ein kurzer Vermerk im bestehenden Ablauf dürfte dafür ausreichen.
Wie lässt sich bei Abwägung von Bedienbarkeit und Sicherheitsvorgaben vermeiden, dass offene Punkte zwischen mehreren Zuständigkeiten liegen bleiben?
Ich würde den offenen Punkt mit einem Verantwortlichen, einem Termin und einem überprüfbaren Ergebnis verbinden. Bei mehreren Beteiligten sollte außerdem klar sein, wer eine Entscheidung herbeiführt. Für Abwägung von Bedienbarkeit und Sicherheitsvorgaben würde ich den ersten Prüfschritt bewusst klein halten.
Ein weiterer Punkt: Ist mehr Kontrolle auf dem Endgerät immer der richtige Weg? Ich würde das am konkreten Anwendungsfall dieses Artikels festmachen.
Nicht unbedingt. Ich würde zuerst klären, welche Unternehmensdaten dort überhaupt verfügbar sein müssen und wie sich deren Zugriff begrenzen lässt.
Wo würdet ihr bei Verlust und Austausch mobiler Geräte anfangen, wenn mehrere Fachbereiche unterschiedliche Prioritäten haben?
Mein Vorschlag wäre, zuerst die betroffene Entscheidung und deren Auswirkungen klären, bevor gemeinsame Kriterien festgelegt werden. Anschließend sollte klar sein, wer die Wirkung prüft und wann erneut entschieden wird. Bei Verlust und Austausch mobiler Geräte sollte die Prüfung aus meiner Sicht auf den im Beitrag beschriebenen Zusammenhang begrenzt werden.
Dazu eine Rückfrage: Wie viel Schutz bringt eine Sicherheitsfunktion, wenn Updates und Berechtigungen nicht gepflegt werden? Das bezieht sich für mich auf den hier beschriebenen Ansatz.
Die Funktion wäre für mich nur ein Baustein. Entscheidend wäre auch, wer den Zustand überprüft und wie mit Geräten umgegangen wird, die die Anforderungen nicht mehr erfüllen.
Beim Prinzip bin ich dabei. Bei der Umsetzung könnte aber gerade die Übergabe zwischen zwei Zuständigen schwierig werden.
Wo liegt für dich die Grenze zwischen einer Geräteschwachstelle und einem organisatorischen Problem? Gerade bei dieser Fragestellung würde ich die Abwägung offen dokumentieren.
Ich würde beides getrennt untersuchen. Eine technische Absicherung kann unklare Zuständigkeiten oder unkontrollierte Datenwege nicht vollständig ausgleichen. Das bezieht sich für mich auf den hier beschriebenen Ansatz.
Ich lese das etwas anders. Für mich steht zuerst die Frage im Raum, ob der zugrunde liegende Bedarf überhaupt ausreichend geklärt ist. Meine Ausgangsfrage bleibt: Wo liegt für dich die Grenze zwischen einer Geräteschwachstelle und einem organisatorischen Problem?
Bei sichere mobile Nutzung ohne unnötige Hürden würde ich nicht nur die Durchführung betrachten. Aussagekräftig wird es erst, wenn Wirkung und Abweichungen sichtbar bleiben.
Für sichere mobile Nutzung ohne unnötige Hürden sollte auch feststehen, welche Annahmen der Bewertung zugrunde liegen. Sonst wird ein Status leicht länger fortgeschrieben als sinnvoll.
Ich würde sichere mobile Nutzung ohne unnötige Hürden zunächst an einem kritischen, aber überschaubaren Fall testen. Dann lassen sich Aufwand und Nutzen vernünftig vergleichen.