

Obwohl wir in den letzten Monaten bzw. Blogeinträgen schon relativ weit ins Detail gegangen sind, möchte ich jetzt etwas über die Entstehung des Trends berichten. Das Phänomen Bring your own Device (ByoD) ist in Europa ein relativ neuer Trend, welcher sich bisher noch nicht wirklich durchsetzen konnte.
Ursprünglich kommt er aus den USA und kam auf, weil (mobile) Devices, wie Smartphones, Tablets und auch Notebooks heutzutage kaum noch aus dem Alltag wegzudenken sind. Viele Leute haben diese Begleiter ständig bei sich und nutzen sie sowohl in ihrer Freizeit, auch im Beruf. Dies ist gerade bei den jüngeren Menschen bzw. Mitarbeitern der Fall, da diese jederzeit für alle über das Internet verfügbar sein wollen. Die Generation der Digital Natives, sprich die Generation derer, die nach 1980 geboren worden und mit Handy, Internet und Co. aufgewachsen sind, bewegen sich im Internet genauso sicher, wie in der realen Welt. Entsprechend einiger Forscher verändert sich durch ihr Verhalten, allerdings nicht nur das private Umfeld, sondern auch die Arbeitswelt. Häufig erscheinen Digital Natives, als kreativer, offener und vernetzter, weshalb die sogenannten Digital Immigrants, die Gruppe der Personen, die vor 1980 geboren worden sind, diese Fähigkeiten(von den Digital Natives) lernen müssen. So hinken sie auch was Medienkompetenz angeht häufig hinterher und fühlen sich selten ebenso im Internet zu Hause, wie ihre jüngeren Mitmenschen. Dies drückt sich auch in der Arbeitswelt aus, im Gegensatz zur Generation X, den vor 1980 geborenen, sind die Digital Natives, auch Generation Y genannt, häufig vom ersten Tag an auf der Arbeit online und vernetzt. Die Generation Y kennt eine Arbeitswelt ohne Computer und Internet nicht mehr und kann sich vermutlich auch nicht vorstellen, ohne auskommen zu müssen.Daher erwartet diese junge Generation auch mehr von einem Unternehmen und deren Infrastruktur, als vielleicht ein Mitarbeiter der Generation X. Eine dieser Erwartung könnte sein, seine eigenen Endgeräte mit an den Arbeitsplatz nehmen zu dürfen. Dieser Trend wird heute unter dem Schlagwort „Bring your own Device“ diskutiert.
Laut einer Studie von Avanade von 2012 benutzen bereits über 90 Prozent der deutschen Angestellten persönliche Devices auch beruflich, davon wiederum die meisten für E-Mails. So nutzen Mitarbeiter ihre privaten Endgeräte häufig um von zuhause berufliche Mails abzurufen oder kleinere Tätigkeiten, wie Reisekostenabrechnungen zu erledigen. Auf der anderen Seite rufen Sie während ihrer Arbeitszeit häufig soziale Netzwerke, wie bspw. Facebook auf. Dennoch muss man bedenken, dass sich nicht in jeder Firma der Einsatz privater Devices anbietet, weshalb die oben genannte Studie in erster Linie in IT Unternehmen durchgeführt worden ist.
Ein Bespiel für die Bring your own Device der IT ist der Einzug von Barack Obama ins Weiße Haus. Seine Mitarbeiter haben während der Wahlkampagne überwiegend mit den neuesten Produkten von Apple und im Web 2.0 gearbeitet. Als er jedoch die Wahl gewonnen hat und mit seinem Beraterstab ins Weiße Haus eingezogen ist, geriet die Arbeit ins Stocken. Denn dort fanden seine Mitarbeiter statt neuester Technologie, die sie vom Wahlkampf gewohnt waren, lediglich veraltete Desktop PCs und eine Sicherheitsdirektive vor, die die Nutzung privater E-Mail Accounts untersagt.
So kann man sich leicht vorstellen, dass der erste Höhepunkt des Bring your own Device – Trends erreicht worden ist, als das iPhone in den USA eingeführt worden ist, da viele junge Führungskräfte ihre Arbeitgeber dazu drängten ihr iPhone auch in der Firma verwenden zu dürfen.
Der Begriff Bring your own Device, oder zu Deutsch: „Bring dein eigenes Endgerät mit“ ist somit eine innovative Lösung, welche eine bewusste und soweit möglich kontrollierte Einbindung von privaten Endgeräten, wie Smartphones oder Laptops, in die Unternehmensinfrastruktur. Hierbei sollte Software, die beispielsweise die Desktopvirtualisierung unterstützen eingesetzt werden. Durch ByoD werden Unternehmenswerte ausgelagert an die Mitarbeiter.
Da die Mobilität der Mitarbeiter mehr und mehr zunimmt, und hierdurch der private und geschäftliche Bereich vermischt wird, bietet sich das Konzept an, da die Mitarbeiter die mobilen Endgeräte so sowohl für private, als auch für geschäftliche Zwecke nutzen können und weniger Geräte mit sich herumtragen müssen. Der Trend geht jedoch nicht nur in die Richtung, dass die meist leistungsstärkeren privaten Geräte auch im Beruf eingesetzt werden, andersrum benutzen Angestellte ihre dienstlichen Devices häufiger auch für private Zwecke. Daher ist die Trennung zwischen Privat und Beruflich häufig verschwommen. Aber nicht nur die Verschmelzung von Privat und Arbeitsleben, sowie die Digitalisierung vom Berufsleben, geprägt durch die Generation Y treiben Trends wie Bring your own Device voran. Auch die organisatorischen Veränderungen, sowie der Umgang mit Wissen treiben die Unternehmen zum Umdenken. So rücken die Serviceleistungen bei IT Unternehmen in den Hintergrund, während die geschäftlichen Aktivitäten wichtiger werden. Grund hierfür sind die immer kürzer werdenden Innovationszyklen. Damit ein Unternehmen mit anderen mithalten kann ist es daher wichtig, dass die Serviceprozesse standardisiert und optimiert werden, dies führt zu mehr Effizienz, wodurch auf Anforderungen schneller eingegangen werden kann. In diesem Punkt kann ByoD insofern unterstützen, dass Mitarbeiter ihre Endgeräte häufig besser kennen und somit bedienen können, als wenn das Unternehmen Endgeräte stellen würde.
In den letzten Jahren hat sich der Umgang mit Wissen verändert, so wurden früher häufig Bücher zu Rate gezogen, während das Wissen heute meist digitalisiert vorliegt. Auch hier kann Bring your own Device den Mitarbeiter dahingehend unterstützten, dass Informationen schneller verarbeitet und verbreitet werden können. Auch unterstützt das Wissensmanagement die Kreativität eines Mitarbeiters.
Dies führt zu Vorteilen, wie einer eventuellen Steigerung der Produktivität der Mitarbeiter oder Senkung von Supportkosten. Auf der anderen Seite wird die Unternehmens-IT hierdurch vor erhebliche Probleme gestellt, da die Sicherheitsarchitektur vollkommen überarbeitet werden muss, wenn private mobile Endgeräte in das Unternehmensnetzwerk eingebunden werden sollen. Auch erwarten junge Mitarbeiter eine unternehmensinterne Kommunikation, die nicht auf E-Mails oder ähnlichem beruht, sondern auf -Media-Anwendungen. Daher könnte es vorkommen, dass potentielle Arbeitnehmer ihre Arbeitgeber nach diesen Kriterien aussucht.
| Hinweis: Teile dieses Beitrags könnten unter Einsatz von KI-gestützten Tools erstellt oder überarbeitet worden sein. Weitere Informationen finden Sie im Impressum/Disclaimer. | Marken- und Bildrechte: Dargestellte Logos und genannten Marken liegen ausschließlich bei den jeweiligen Rechteinhabern. Nutzung erfolgt ausschließlich zu illustrativen Zwecken. |
Wenn Sie den Blog-Beitrag abonnieren, senden wir Ihnen eine E-Mail, sobald es Updates auf dieser Website gibt.

Kommentare 29
Der Beitrag trifft einen wichtigen Punkt. Mich würde interessieren, woran sich der praktische Nutzen des beschriebenen Vorgehens zuerst erkennen lässt. Welche Mindestinformation sollte dafür immer vorliegen?
Aus meiner Sicht sollte man mit einem kritischen, aber überschaubaren Fall beginnen. Daran werden fehlende Zuständigkeiten meist schneller sichtbar als in einer allgemeinen Bewertung.
Den Pilotgedanken finde ich gut. Ergänzen würde ich eine klare Schwelle: Ab wann führt das Ergebnis zu einer Entscheidung und wann bleibt es nur eine Beobachtung?
Ich würde ebenfalls mit einem konkreten Fall starten. Wichtig sind dabei eine eindeutige Zuständigkeit, ein überprüfbares Ergebnis und ein Termin, an dem die Wirkung erneut bewertet wird.
Gerade der feste Termin zur erneuten Bewertung ist wichtig. Andernfalls wird aus einer vorläufigen Annahme schnell ein dauerhafter Status.
Den Punkt würde ich gern vertiefen. Wie würdest du Zuständigkeiten für private Geräte und betriebliche Anwendungen voneinander abgrenzen?
Ich würde zuerst klären, welche Daten und Anwendungen betroffen sind. Daraus lassen sich Supportgrenzen und Verantwortlichkeiten ableiten.
Ich würde ergänzen, dass bei privaten Geräten auch die Kriterien für eine spätere Überprüfung von Anfang an feststehen sollten. Das wäre für mich ein praktikabler Abschluss des ersten Schritts. Entscheidend wäre eine eindeutige, gemeinsam verstandene Festlegung.
Welcher konkrete Prüfpunkt wäre bei Trennung privater und dienstlicher Daten für einen ersten Umsetzungsschritt besonders hilfreich?
Für den Einstieg würde ich einen klar abgegrenzten Ablauf mit einem erwarteten Ergebnis wählen. So lässt sich früh erkennen, wo Verantwortlichkeit, Nachweis oder praktische Umsetzung noch fehlen. Für Trennung privater und dienstlicher Daten würde ich den ersten Prüfschritt bewusst klein halten.
Dazu eine Rückfrage: Wie lässt sich die Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Daten praktisch überprüfen? Diese Unterscheidung finde ich beim Thema dieses Beitrags besonders wichtig.
Das ist ein wichtiger Punkt. Für mich wäre eine klare Grenze beim Zugriff entscheidend. Ein geschäftlicher Container wäre ein Ansatz; die privaten Inhalte sollten nicht einfach zum administrierbaren Unternehmensbestand werden.
Den Nutzen sehe ich. Trotzdem würde ich vermeiden, jede Ausnahme sofort mit einer weiteren Richtlinie zu beantworten.
Ich würde lieber einen vorhandenen Ablauf sinnvoll ergänzen als einen zweiten daneben aufbauen. Voraussetzung ist, dass der gemeinsame Ablauf die unterschiedliche Bedeutung der Aufgaben sichtbar lässt. Ich würde das am konkreten Anwendungsfall dieses Artikels festmachen.
Ich bleibe beim Aufwand etwas skeptisch. Eine kleine, überprüfbare Lösung könnte hier zunächst mehr bringen als ein umfassendes Konzept. Das bezieht sich für mich auf den hier beschriebenen Ansatz.
Könnte diese Lösung nicht gerade bei kleinen Teams zu viel Aufwand verursachen? Ich würde die Mindestanforderung deutlicher abgrenzen. Ich würde das am konkreten Anwendungsfall dieses Artikels festmachen.
Welche minimale Lösung wäre für Supportgrenzen und Kostenverteilung vertretbar, wenn unter Zeitdruck eine Ausnahme erforderlich wird?
Ich würde die Ausnahme befristen und mit einem benannten Verantwortlichen sowie einer späteren Überprüfung verbinden. Entscheidend wäre für mich, ob das Ergebnis für den konkreten Fall nachprüfbar bleibt. Bei Supportgrenzen und Kostenverteilung sollte die Prüfung aus meiner Sicht auf den im Beitrag beschriebenen Zusammenhang begrenzt werden.
Dazu eine Rückfrage: Was passiert beim Ausscheiden mit den Firmendaten, wenn das Gerät weiterhin privat benutzt wird? Das bezieht sich für mich auf den hier beschriebenen Ansatz.
Daran würde ich anknüpfen. Der Austritt gehört für mich schon in die Planung. Zugriff entziehen und Unternehmensdaten entfernen sind unterschiedliche Aufgaben, die getrennt beschrieben werden sollten. Ich würde das am konkreten Anwendungsfall dieses Artikels festmachen.
Ich finde den Ansatz plausibel, aber noch sehr grundsätzlich. An welchem konkreten Entscheidungspunkt würde er einen Unterschied machen? Meine Ausgangsfrage bleibt: Was passiert beim Ausscheiden mit den Firmendaten, wenn das Gerät weiterhin privat benutzt wird?
Das würde ich an einem konkreten Szenario prüfen. Eine Beschreibung zeigt die Absicht; die gemeinsame Durchführung zeigt, wo Informationen oder Übergaben fehlen. Diese Unterscheidung finde ich beim Thema dieses Beitrags besonders wichtig.
Welcher konkrete Nachweis wäre bei Supportgrenzen und Kostenverteilung für euch aussagekräftiger als eine reine Statusmeldung?
Für mich wäre eine überprüfbare Stichprobe stärker als eine Zusammenfassung. Die Auswahl sollte begründet sein und auch einen Fall enthalten, in dem die Umsetzung Schwierigkeiten machen könnte. Mit Blick auf Supportgrenzen und Kostenverteilung würde ich den Umfang der Prüfung bewusst auf diese Entscheidung begrenzen.
Wer trägt beim privaten Gerät eigentlich die Kosten für Support, Reparatur und einen möglichen Ausfall? Ich würde das am konkreten Anwendungsfall dieses Artikels festmachen.
Das ist ein wichtiger Punkt. Eine BYOD-Regelung müsste diese Fälle ausdrücklich unterscheiden. Der Kaufpreis allein sagt wenig darüber aus, ob das Modell insgesamt wirtschaftlich ist. Gerade bei dieser Fragestellung würde ich die Abwägung offen dokumentieren.
Das ist mir als Maßstab noch etwas zu weich. Welches Ergebnis müsste sich nach der Änderung nachweisbar verbessern?
Ich würde die Ausnahme nicht verstecken, sondern mit Begründung, zuständiger Person und Prüfanlass festhalten. Dann kann man auch später erkennen, ob die Grundlage noch gilt. Auf die Ausgangsfrage bezogen: Eine BYOD-Regelung müsste diese Fälle ausdrücklich unterscheiden. Der Kaufpreis allein sagt wenig darüber aus, ob das Modell insgesamt wirtschaftlich ist.
Ich bleibe beim Aufwand etwas skeptisch. Eine kleine, überprüfbare Lösung könnte hier zunächst mehr bringen als ein umfassendes Konzept. Das bezieht sich für mich auf den hier beschriebenen Ansatz.