

Wie bereits in meinem letzten Blog mitgeteilt möchte ich auch dieses Mal auf die von mir durchgeführte Umfrage eingehen und die Fragen beleuchten, welche Endgeräte eingesetzt werden.
Um den Umfang der Nutzung und die Akzeptanz noch weiter zu spezifieren, wurden Fragen bezüglich der eingesetzten Endgeräte gestellt. Auch hier wurde wieder unterteilt nach Teilnehmer, bei denen IT Consumerization eingesetzt wird, und denen bei denen es nicht eingesetzt wird. Zunächst die Auswertung der Befragten, die ByoD tatsächlich einsetzen bzw. einsetzen dürfen

Die Auswertung zeigt, dass in knapp 80% der Unternehmen Smartphones genutzt werden dürfen, in rund der Hälfte der Unternehmen dürfen auch Notebooks bzw. Netbooks eingesetzt werden. Allerdings wird IT Consumerization nicht auch gleichermaßen genutzt. Lediglich gut 60% der Befragten nutzen ihr privates Smartphone auch tatsächlich beruflich. Das sind knapp 20% als weniger diejenigen, die es nutzen dürften. Bei den Notebooks / Netbooks sind es noch weniger, nur knapp 30%, was etwa die Hälfte derjenigen ist, die das private Notebook tatsächlich geschäftlich nutzen dürften.
Durch die Differenz sieht man, dass die Akzeptanz nicht bei allen Endgeräten gleich ist, es ist allerdings auch zu bedenken, dass nicht jeder Arbeitnehmer privat ein Notebook / Netbook oder Smartphone besitzt. Die meisten Mitarbeiter sind auch mit der Auswahl der Endgeräte, die sie nutzen dürfen zufrieden. Nur gut 10% der Befragten würde sich wünschen weitere Endgeräte nutzen zu dürfen.
Von der Gruppe der Teilnehmer, die kein ByoD nutzen, würden gut 40% auch gerne auf Bring your own Device verzichten. Von den restlichen Teilnehmern würden knapp 70% private Smartphones und gut die Hälfte Notebooks / Netbooks oder Tablets nutzen wollen. Dies sind ähnliche Werte, wie die von den Nutzern, die ByoD bereits einsetzen.
Wichtig für die Frage, ob bestimmte Endgeräte akzeptiert werden ist auch die Frage, ob Einstellungen seitens des Unternehmens am privaten Endgerät vorgenommen worden sind. Bei dieser Frage antworteten etwa 44%, dass dies der Fall sei. Bei etwa 2/3 dieser Gruppe wurde Software installiert (ausgenommen Officeprodukte und Firewalls / Virenscanner), bei etwa einem Drittel wurden eine Firewall oder ein Virenscanner installiert. Die Zahl der Anwender bei denen keine Einstellung vorgenommen worden sind liegt bei gut 55%. Dies zeigt, dass in vielen Unternehmen keine Vorsichtsmaßnahmen bezüglich der IT Sicherheit vorgenommen werden.
Die Teilnehmer ohne ByoD wurden gefragt, ob sie Einstellungen überhaupt vornehmen lassen würden und wenn ja, welche. Rund 40% der Personen antworteten, dass sie keine vornehmen lassen würden. Da mehr als die Hälfte der Unternehmen mit Bring your own Device keine Einstellungen vornehmen, gibt es an dieser Stelle vermutlich keine Probleme bei der Akzeptanz durch die Mitarbeiter. Installation von Officeprodukten, Firewalls / Virenscanner und sonstiger Software würden etwa 1/3 Anwender vornehmen lassen. Dies zeigt, dass Anwender Software installieren lassen würden, die ihnen privat auch Vorteile verschaffen kann, wie bspw. Officeprodukte. Da die Softwarearten bei der Kategorie „Installation von Software“ jedoch nicht kleinschrittig aufgeteilt ist, ist allerdings nicht erkennbar, welche konkrete Software die Anwender installiert bekommen haben, bzw. installieren lassen würden. Unter diese Art könnte somit auf der einen Seite Software stehen, die dem Anwender Vorteile bringt, auf der anderen Seite könnte allerdings auch Software gemeint sein, die Nachteile, wie „Überwachung des Arbeitnehmers“ beinhaltet.
| Hinweis: Teile dieses Beitrags könnten unter Einsatz von KI-gestützten Tools erstellt oder überarbeitet worden sein. Weitere Informationen finden Sie im Impressum/Disclaimer. | Marken- und Bildrechte: Dargestellte Logos und genannten Marken liegen ausschließlich bei den jeweiligen Rechteinhabern. Nutzung erfolgt ausschließlich zu illustrativen Zwecken. |
Wenn Sie den Blog-Beitrag abonnieren, senden wir Ihnen eine E-Mail, sobald es Updates auf dieser Website gibt.

Kommentare 19
Eine Frage zur Umsetzung: woran sich der praktische Nutzen des beschriebenen Vorgehens zuerst erkennen lässt. Welche Beobachtung wäre wichtiger als eine reine Vollständigkeitsquote?
Ein kleiner Pilot erscheint mir sinnvoll. Wichtig wäre nur, vorher festzulegen, welches Ergebnis als Verbesserung gilt und wer es beurteilt.
Den Pilotgedanken finde ich gut. Ergänzen würde ich eine klare Schwelle: Ab wann führt das Ergebnis zu einer Entscheidung und wann bleibt es nur eine Beobachtung?
Ich würde ebenfalls mit einem konkreten Fall starten. Wichtig sind dabei eine eindeutige Zuständigkeit, ein überprüfbares Ergebnis und ein Termin, an dem die Wirkung erneut bewertet wird.
So ergibt die Vorgehensweise Sinn: begrenzter Einstieg, klare Messgröße und eine sichtbare Entscheidung, falls das Ergebnis nicht trägt.
Danke für die Einordnung. Wie würdest du Zuständigkeiten für private Geräte und betriebliche Anwendungen voneinander abgrenzen?
Ich würde zuerst klären, welche Daten und Anwendungen betroffen sind. Daraus lassen sich Supportgrenzen und Verantwortlichkeiten ableiten.
Wer trägt beim privaten Gerät eigentlich die Kosten für Support, Reparatur und einen möglichen Ausfall? Ich würde das am konkreten Anwendungsfall dieses Artikels festmachen.
Eine BYOD-Regelung müsste diese Fälle ausdrücklich unterscheiden. Der Kaufpreis allein sagt wenig darüber aus, ob das Modell insgesamt wirtschaftlich ist. Das bezieht sich für mich auf den hier beschriebenen Ansatz.
Mir wäre die laufende Pflege wichtiger als die perfekte erste Fassung. Wie könnte man das mit überschaubarem Aufwand organisieren? Meine Ausgangsfrage bleibt: Wer trägt beim privaten Gerät eigentlich die Kosten für Support, Reparatur und einen möglichen Ausfall? Gerade bei dieser Fragestellung würde ich die Abwägung offen dokumentieren.
Ich würde die Ausnahme nicht verstecken, sondern mit Begründung, zuständiger Person und Prüfanlass festhalten. Dann kann man auch später erkennen, ob die Grundlage noch gilt. Auf die Ausgangsfrage bezogen: Eine BYOD-Regelung müsste diese Fälle ausdrücklich unterscheiden. Der Kaufpreis allein sagt wenig darüber aus, ob das Modell insgesamt wirtschaftlich ist. Ich würde das am konkreten Anwendungsfall dieses Artikels festmachen.
Den Zusammenhang sehe ich jetzt klarer. Die Übertragbarkeit auf andere Fälle würde ich trotzdem getrennt prüfen. Die Ausgangsfrage „Wer trägt beim privaten Gerät eigentlich die Kosten für Support, Reparatur und einen möglichen Ausfall?“ ist damit für mich noch nicht vollständig beantwortet. Diese Unterscheidung finde ich beim Thema dieses Beitrags besonders wichtig.
Guter Punkt. Ich würde zusätzlich fragen, was passieren soll, wenn sich die Voraussetzungen während des Betriebs ändern. Gerade bei dieser Fragestellung würde ich die Abwägung offen dokumentieren.
Wann wäre bei Trennung privater und dienstlicher Daten eine erneute Entscheidung sinnvoller als die bloße Fortschreibung eines Status?
Eine neue Entscheidung wäre für mich erforderlich, wenn Grenzen oder tragende Annahmen nicht mehr passen. Eine Statusmeldung allein erklärt noch nicht, wie die Veränderung bewertet wurde. Für Trennung privater und dienstlicher Daten würde ich den ersten Prüfschritt bewusst klein halten.
Der praktische Wert von eine nachvollziehbare und im Alltag tragfähige Umsetzung hängt für mich an einer Frage: Führt die Information rechtzeitig zu einer besseren Entscheidung?
Ich sehe den größten Nutzen in eine nachvollziehbare und im Alltag tragfähige Umsetzung. Das sollte sich mit wenigen verständlichen Signalen und konkreten Beispielen prüfen lassen.
Wo würdet ihr bei Supportgrenzen und Kostenverteilung anfangen, wenn mehrere Fachbereiche unterschiedliche Prioritäten haben?
Mein Vorschlag wäre, zuerst die betroffene Entscheidung und deren Auswirkungen klären, bevor gemeinsame Kriterien festgelegt werden. Anschließend sollte klar sein, wer die Wirkung prüft und wann erneut entschieden wird. Bei Supportgrenzen und Kostenverteilung sollte die Prüfung aus meiner Sicht auf den im Beitrag beschriebenen Zusammenhang begrenzt werden.