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Bring your own Device - verhindern, dulden oder aktiv steuern? - Teil 4

Bring your own Device - verhindern, dulden oder aktiv steuern? - Teil 4 Bring your own Device - verhindern, dulden oder aktiv steuern? - Teil 4

Die in den vorherigen Blogeinträgen dargestellten Verknüpfungen zu den Forschungshypothesen sollen hier noch einmal zusammengefasst werden.

Die erste Hypothese, welche besagt, dass Bring your own Device mittelständischen Unternehmen in Deutschland keinerlei quantifizierbaren Nutzen bringt, bestätigt sich. Dies wird deutlich im der Auswertung des letzten Teils des Fragebogens, in welchem nach verschiedenen Nutzen gefragt wird. Hier spiegelt sich dar, dass ein finanzieller Nutzen kaum oder gar nicht vorhanden ist. Allerdings hat dieser bei den befragten Unternehmen auch nur einen geringen Stellwert, wichtiger ist den Unternehmen die nur schwierig messbare Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit und Mitarbeiterproduktivität. Dennoch ist dies auch ein wichtiger Vorteil für IT Consumerization, denn wenn Mitarbeiter zufrieden sind, wirkt sich dies meist auch auf die Arbeitsqualität aus. Allerdings kann die Steigerung der Mitarbeiterproduktivität auch weitere Gründe haben, die unter Umständen zur gleichen Zeit eingetreten sind, wie die Einführung von Bring your own Device. Daher ist sie nicht quantifizierbar.

Bei der Einführung von ByoD sind in Deutschland eine Menge rechtliche und sicherheitstechnische Bedingungen zu beachten. Auch diese schmälern den quantifizierbaren Nutzen von IT Consumerization. Da mehr als der Hälfte der Teilnehmer Informationssicherheitstechnische und rechtliche Schwierigkeiten auftraten wird bestätig, dass die IT Strategie ByoD aufgrund der rechtlichen Bedingungen an die Informationssicherheit keinen wirtschaftlichen Nutzen bringt.

Daher sollte die Entscheidung zur Einführung von Bring your own Device gut überlegt und geplant werden, damit keine unterwarteten Schwierigkeiten auf das Unternehmen zukommen. Dies setzt voraus, dass sich ein Unternehmen weitestgehend mit den rechtlichen Bedingungen auskennt, sowie Sicherheitsmaßnahmen eingeleitet, damit kein unerwünschter Zugriff auf Unternehmens- und Privatdaten erfolgen kann.

Wie bereits erwähnt, ist die Mitarbeiterzufriedenheit ein wichtiger Faktor für den Einsatz von ByoD, daher habe ich untersucht, inwiefern Digital Natives bei der Unternehmenswahl darauf achten, ob ByoD angeboten wird. Ergebnis der empirischen Untersuchung war, dass jüngere Mitarbeiter ByoD zwar eher annehmen, als ihre älteren Kollegen, jedoch würden die wenigsten ein Unternehmen aus diesem Grund bei der Arbeitsplatzwahl vorziehen. Dies widerlegt die Hypothese. Auch sehen die Mitarbeiter aller Altersgruppen gleichermaßen eine Gefahr in der Vermischung von Berufs- und Privatleben. Dennoch wird IT Consumerization akzeptiert und angenommen. 

Hinweis: Teile dieses Beitrags könnten unter Einsatz von KI-gestützten Tools erstellt oder überarbeitet worden sein. Weitere Informationen finden Sie im Impressum/Disclaimer. Marken- und Bildrechte: Dargestellte Logos und genannten Marken liegen ausschließlich bei den jeweiligen Rechteinhabern. Nutzung erfolgt ausschließlich zu illustrativen Zwecken.
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Kommentare 24

Michael Seidel am Freitag, 08. August 2014 12:01

Der Beitrag trifft einen wichtigen Punkt. Mich würde interessieren, woran sich der praktische Nutzen des beschriebenen Vorgehens zuerst erkennen lässt. Welche Mindestinformation sollte dafür immer vorliegen?

Der Beitrag trifft einen wichtigen Punkt. Mich würde interessieren, woran sich der praktische Nutzen des beschriebenen Vorgehens zuerst erkennen lässt. Welche Mindestinformation sollte dafür immer vorliegen?
Gäste - Carolin Engel am Freitag, 08. August 2014 12:51

Für mich wäre ein begrenzter Anwendungsfall der beste Einstieg. Dann sieht man relativ schnell, ob die Information tatsächlich zu einer anderen Priorität oder Entscheidung führt.

Für mich wäre ein begrenzter Anwendungsfall der beste Einstieg. Dann sieht man relativ schnell, ob die Information tatsächlich zu einer anderen Priorität oder Entscheidung führt.
Petra Winter am Freitag, 08. August 2014 14:20

Zusätzlich sollte erkennbar sein, welche Quelle maßgeblich ist. Unterschiedliche Datenstände können sonst schon vor der eigentlichen Bewertung zu Scheingenauigkeit führen.

Zusätzlich sollte erkennbar sein, welche Quelle maßgeblich ist. Unterschiedliche Datenstände können sonst schon vor der eigentlichen Bewertung zu Scheingenauigkeit führen.
Markus Groß am Freitag, 08. August 2014 16:00

Der Pilot ist aus meiner Sicht sinnvoll, wenn er nicht nur die formale Durchführung prüft. Entscheidend ist, ob anschließend eine bessere oder schnellere Entscheidung möglich ist.

Der Pilot ist aus meiner Sicht sinnvoll, wenn er nicht nur die formale Durchführung prüft. Entscheidend ist, ob anschließend eine bessere oder schnellere Entscheidung möglich ist.
Gäste - Jochen Weiß am Samstag, 09. August 2014 07:37

So ergibt die Vorgehensweise Sinn: begrenzter Einstieg, klare Messgröße und eine sichtbare Entscheidung, falls das Ergebnis nicht trägt.

So ergibt die Vorgehensweise Sinn: begrenzter Einstieg, klare Messgröße und eine sichtbare Entscheidung, falls das Ergebnis nicht trägt.
Elena Vogt am Freitag, 08. August 2014 17:24

Danke für die Einordnung. Wie würdest du Zuständigkeiten für private Geräte und betriebliche Anwendungen voneinander abgrenzen?

Danke für die Einordnung. Wie würdest du Zuständigkeiten für private Geräte und betriebliche Anwendungen voneinander abgrenzen?
Petra Winter am Freitag, 08. August 2014 19:59

Ich würde zuerst klären, welche Daten und Anwendungen betroffen sind. Daraus lassen sich Supportgrenzen und Verantwortlichkeiten ableiten.

Ich würde zuerst klären, welche Daten und Anwendungen betroffen sind. Daraus lassen sich Supportgrenzen und Verantwortlichkeiten ableiten.
Daniel Ahrens am Samstag, 09. August 2014 07:05

Ich würde ergänzen, dass bei privaten Geräten auch die Kriterien für eine spätere Überprüfung von Anfang an feststehen sollten. Damit würde die Verantwortung im weiteren Verlauf sichtbar bleiben. Für den ersten Durchlauf würde dafür eine knappe Festlegung genügen.

Ich würde ergänzen, dass bei privaten Geräten auch die Kriterien für eine spätere Überprüfung von Anfang an feststehen sollten. Damit würde die Verantwortung im weiteren Verlauf sichtbar bleiben. Für den ersten Durchlauf würde dafür eine knappe Festlegung genügen.
Andreas Albers am Samstag, 30. August 2014 10:34

Was wäre bei Supportgrenzen und Kostenverteilung ein nachvollziehbares Kriterium für den Abschluss einer Maßnahme?

Was wäre bei Supportgrenzen und Kostenverteilung ein nachvollziehbares Kriterium für den Abschluss einer Maßnahme?
Gäste - Holger Böttcher am Samstag, 30. August 2014 13:13

Der Abschluss sollte an einem überprüfbaren Ergebnis hängen. Zusätzlich würde ich festhalten, welche Einschränkungen bleiben und wann die Wirkung erneut geprüft wird. Für Supportgrenzen und Kostenverteilung würde ich den ersten Prüfschritt bewusst klein halten.

Der Abschluss sollte an einem überprüfbaren Ergebnis hängen. Zusätzlich würde ich festhalten, welche Einschränkungen bleiben und wann die Wirkung erneut geprüft wird. Für Supportgrenzen und Kostenverteilung würde ich den ersten Prüfschritt bewusst klein halten.
Gäste - Erik Koch am Sonntag, 07. September 2014 18:15

Was passiert beim Ausscheiden mit den Firmendaten, wenn das Gerät weiterhin privat benutzt wird? Gerade bei dieser Fragestellung würde ich die Abwägung offen dokumentieren.

Was passiert beim Ausscheiden mit den Firmendaten, wenn das Gerät weiterhin privat benutzt wird? Gerade bei dieser Fragestellung würde ich die Abwägung offen dokumentieren.
Gäste - Susanne König am Sonntag, 07. September 2014 21:13

Ich sehe darin vor allem eine Gestaltungsfrage. Der Austritt gehört für mich schon in die Planung. Zugriff entziehen und Unternehmensdaten entfernen sind unterschiedliche Aufgaben, die getrennt beschrieben werden sollten.

Ich sehe darin vor allem eine Gestaltungsfrage. Der Austritt gehört für mich schon in die Planung. Zugriff entziehen und Unternehmensdaten entfernen sind unterschiedliche Aufgaben, die getrennt beschrieben werden sollten.
Gäste - Simon Schäfer am Montag, 08. September 2014 07:05

Ich würde das nicht allein anhand einer Beschreibung beurteilen. Was wäre ein überzeugender praktischer Nachweis? Gerade bei dieser Fragestellung würde ich die Abwägung offen dokumentieren.

Ich würde das nicht allein anhand einer Beschreibung beurteilen. Was wäre ein überzeugender praktischer Nachweis? Gerade bei dieser Fragestellung würde ich die Abwägung offen dokumentieren.
Gäste - Nora Sommer am Samstag, 20. September 2014 12:25

Welche minimale Lösung wäre für Trennung privater und dienstlicher Daten vertretbar, wenn unter Zeitdruck eine Ausnahme erforderlich wird?

Welche minimale Lösung wäre für Trennung privater und dienstlicher Daten vertretbar, wenn unter Zeitdruck eine Ausnahme erforderlich wird?
Markus Groß am Samstag, 20. September 2014 14:15

Ich würde die Ausnahme befristen und mit einem benannten Verantwortlichen sowie einer späteren Überprüfung verbinden. Entscheidend wäre für mich, ob das Ergebnis für den konkreten Fall nachprüfbar bleibt. Bei Trennung privater und dienstlicher Daten sollte die Prüfung aus meiner Sicht auf den im Beitrag beschriebenen Zusammenhang begrenzt werden.

Ich würde die Ausnahme befristen und mit einem benannten Verantwortlichen sowie einer späteren Überprüfung verbinden. Entscheidend wäre für mich, ob das Ergebnis für den konkreten Fall nachprüfbar bleibt. Bei Trennung privater und dienstlicher Daten sollte die Prüfung aus meiner Sicht auf den im Beitrag beschriebenen Zusammenhang begrenzt werden.
Gäste - David Meyer am Mittwoch, 08. Oktober 2014 07:21

Wie lässt sich die Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Daten praktisch überprüfen? Ich würde das am konkreten Anwendungsfall dieses Artikels festmachen.

Wie lässt sich die Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Daten praktisch überprüfen? Ich würde das am konkreten Anwendungsfall dieses Artikels festmachen.
Gäste - Erik Koch am Mittwoch, 08. Oktober 2014 07:34

Für mich wäre eine klare Grenze beim Zugriff entscheidend. Ein geschäftlicher Container wäre ein Ansatz; die privaten Inhalte sollten nicht einfach zum administrierbaren Unternehmensbestand werden. Gerade bei dieser Fragestellung würde ich die Abwägung offen dokumentieren.

Für mich wäre eine klare Grenze beim Zugriff entscheidend. Ein geschäftlicher Container wäre ein Ansatz; die privaten Inhalte sollten nicht einfach zum administrierbaren Unternehmensbestand werden. Gerade bei dieser Fragestellung würde ich die Abwägung offen dokumentieren.
Gäste - Susanne König am Mittwoch, 08. Oktober 2014 08:36

Ich finde den Ansatz plausibel, aber noch sehr grundsätzlich. An welchem konkreten Entscheidungspunkt würde er einen Unterschied machen? Meine Ausgangsfrage bleibt: Wie lässt sich die Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Daten praktisch überprüfen? Diese Unterscheidung finde ich beim Thema dieses Beitrags besonders wichtig.

Ich finde den Ansatz plausibel, aber noch sehr grundsätzlich. An welchem konkreten Entscheidungspunkt würde er einen Unterschied machen? Meine Ausgangsfrage bleibt: Wie lässt sich die Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Daten praktisch überprüfen? Diese Unterscheidung finde ich beim Thema dieses Beitrags besonders wichtig.
Gäste - Susanne König am Montag, 18. Dezember 2023 08:31

Ist eine freiwillige Teilnahme wirklich freiwillig, wenn das private Gerät im Team faktisch erwartet wird?

Ist eine freiwillige Teilnahme wirklich freiwillig, wenn das private Gerät im Team faktisch erwartet wird?
Gäste - Simon Schäfer am Freitag, 24. April 2026 17:48

Wer trägt beim privaten Gerät eigentlich die Kosten für Support, Reparatur und einen möglichen Ausfall? Ich würde das am konkreten Anwendungsfall dieses Artikels festmachen.

Wer trägt beim privaten Gerät eigentlich die Kosten für Support, Reparatur und einen möglichen Ausfall? Ich würde das am konkreten Anwendungsfall dieses Artikels festmachen.
Gäste - David Meyer am Freitag, 24. April 2026 18:11

Mein Vorschlag wäre: Eine BYOD-Regelung müsste diese Fälle ausdrücklich unterscheiden. Der Kaufpreis allein sagt wenig darüber aus, ob das Modell insgesamt wirtschaftlich ist. Ich würde das am konkreten Anwendungsfall dieses Artikels festmachen.

Mein Vorschlag wäre: Eine BYOD-Regelung müsste diese Fälle ausdrücklich unterscheiden. Der Kaufpreis allein sagt wenig darüber aus, ob das Modell insgesamt wirtschaftlich ist. Ich würde das am konkreten Anwendungsfall dieses Artikels festmachen.
Gäste - Erik Koch am Freitag, 24. April 2026 18:55

Könnte diese Lösung nicht gerade bei kleinen Teams zu viel Aufwand verursachen? Ich würde die Mindestanforderung deutlicher abgrenzen. Ich würde das am konkreten Anwendungsfall dieses Artikels festmachen.

Könnte diese Lösung nicht gerade bei kleinen Teams zu viel Aufwand verursachen? Ich würde die Mindestanforderung deutlicher abgrenzen. Ich würde das am konkreten Anwendungsfall dieses Artikels festmachen.
Markus Groß am Freitag, 24. April 2026 20:15

Ein vorhandener Nachweis wäre für mich zunächst nur ein Hinweis. Seine Aussagekraft hängt davon ab, ob er wirklich den betrachteten Ablauf und Zeitraum abdeckt. Gerade bei dieser Fragestellung würde ich die Abwägung offen dokumentieren.

Ein vorhandener Nachweis wäre für mich zunächst nur ein Hinweis. Seine Aussagekraft hängt davon ab, ob er wirklich den betrachteten Ablauf und Zeitraum abdeckt. Gerade bei dieser Fragestellung würde ich die Abwägung offen dokumentieren.
Sebastian Kuhn am Dienstag, 31. Dezember 2019 07:38

Ich würde bei der Umsetzung mit eine nachvollziehbare und im Alltag tragfähige Umsetzung beginnen. Hilfreich wäre eine vorher festgelegte Schwelle, ab der tatsächlich gehandelt wird.

Ich würde bei der Umsetzung mit eine nachvollziehbare und im Alltag tragfähige Umsetzung beginnen. Hilfreich wäre eine vorher festgelegte Schwelle, ab der tatsächlich gehandelt wird.
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