

Die in den vorherigen Blogeinträgen dargestellten Verknüpfungen zu den Forschungshypothesen sollen hier noch einmal zusammengefasst werden.
Die erste Hypothese, welche besagt, dass Bring your own Device mittelständischen Unternehmen in Deutschland keinerlei quantifizierbaren Nutzen bringt, bestätigt sich. Dies wird deutlich im der Auswertung des letzten Teils des Fragebogens, in welchem nach verschiedenen Nutzen gefragt wird. Hier spiegelt sich dar, dass ein finanzieller Nutzen kaum oder gar nicht vorhanden ist. Allerdings hat dieser bei den befragten Unternehmen auch nur einen geringen Stellwert, wichtiger ist den Unternehmen die nur schwierig messbare Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit und Mitarbeiterproduktivität. Dennoch ist dies auch ein wichtiger Vorteil für IT Consumerization, denn wenn Mitarbeiter zufrieden sind, wirkt sich dies meist auch auf die Arbeitsqualität aus. Allerdings kann die Steigerung der Mitarbeiterproduktivität auch weitere Gründe haben, die unter Umständen zur gleichen Zeit eingetreten sind, wie die Einführung von Bring your own Device. Daher ist sie nicht quantifizierbar.
Bei der Einführung von ByoD sind in Deutschland eine Menge rechtliche und sicherheitstechnische Bedingungen zu beachten. Auch diese schmälern den quantifizierbaren Nutzen von IT Consumerization. Da mehr als der Hälfte der Teilnehmer Informationssicherheitstechnische und rechtliche Schwierigkeiten auftraten wird bestätig, dass die IT Strategie ByoD aufgrund der rechtlichen Bedingungen an die Informationssicherheit keinen wirtschaftlichen Nutzen bringt.
Daher sollte die Entscheidung zur Einführung von Bring your own Device gut überlegt und geplant werden, damit keine unterwarteten Schwierigkeiten auf das Unternehmen zukommen. Dies setzt voraus, dass sich ein Unternehmen weitestgehend mit den rechtlichen Bedingungen auskennt, sowie Sicherheitsmaßnahmen eingeleitet, damit kein unerwünschter Zugriff auf Unternehmens- und Privatdaten erfolgen kann.
Wie bereits erwähnt, ist die Mitarbeiterzufriedenheit ein wichtiger Faktor für den Einsatz von ByoD, daher habe ich untersucht, inwiefern Digital Natives bei der Unternehmenswahl darauf achten, ob ByoD angeboten wird. Ergebnis der empirischen Untersuchung war, dass jüngere Mitarbeiter ByoD zwar eher annehmen, als ihre älteren Kollegen, jedoch würden die wenigsten ein Unternehmen aus diesem Grund bei der Arbeitsplatzwahl vorziehen. Dies widerlegt die Hypothese. Auch sehen die Mitarbeiter aller Altersgruppen gleichermaßen eine Gefahr in der Vermischung von Berufs- und Privatleben. Dennoch wird IT Consumerization akzeptiert und angenommen.
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Kommentare 24
Der Beitrag trifft einen wichtigen Punkt. Mich würde interessieren, woran sich der praktische Nutzen des beschriebenen Vorgehens zuerst erkennen lässt. Welche Mindestinformation sollte dafür immer vorliegen?
Für mich wäre ein begrenzter Anwendungsfall der beste Einstieg. Dann sieht man relativ schnell, ob die Information tatsächlich zu einer anderen Priorität oder Entscheidung führt.
Zusätzlich sollte erkennbar sein, welche Quelle maßgeblich ist. Unterschiedliche Datenstände können sonst schon vor der eigentlichen Bewertung zu Scheingenauigkeit führen.
Der Pilot ist aus meiner Sicht sinnvoll, wenn er nicht nur die formale Durchführung prüft. Entscheidend ist, ob anschließend eine bessere oder schnellere Entscheidung möglich ist.
So ergibt die Vorgehensweise Sinn: begrenzter Einstieg, klare Messgröße und eine sichtbare Entscheidung, falls das Ergebnis nicht trägt.
Danke für die Einordnung. Wie würdest du Zuständigkeiten für private Geräte und betriebliche Anwendungen voneinander abgrenzen?
Ich würde zuerst klären, welche Daten und Anwendungen betroffen sind. Daraus lassen sich Supportgrenzen und Verantwortlichkeiten ableiten.
Ich würde ergänzen, dass bei privaten Geräten auch die Kriterien für eine spätere Überprüfung von Anfang an feststehen sollten. Damit würde die Verantwortung im weiteren Verlauf sichtbar bleiben. Für den ersten Durchlauf würde dafür eine knappe Festlegung genügen.
Was wäre bei Supportgrenzen und Kostenverteilung ein nachvollziehbares Kriterium für den Abschluss einer Maßnahme?
Der Abschluss sollte an einem überprüfbaren Ergebnis hängen. Zusätzlich würde ich festhalten, welche Einschränkungen bleiben und wann die Wirkung erneut geprüft wird. Für Supportgrenzen und Kostenverteilung würde ich den ersten Prüfschritt bewusst klein halten.
Was passiert beim Ausscheiden mit den Firmendaten, wenn das Gerät weiterhin privat benutzt wird? Gerade bei dieser Fragestellung würde ich die Abwägung offen dokumentieren.
Ich sehe darin vor allem eine Gestaltungsfrage. Der Austritt gehört für mich schon in die Planung. Zugriff entziehen und Unternehmensdaten entfernen sind unterschiedliche Aufgaben, die getrennt beschrieben werden sollten.
Ich würde das nicht allein anhand einer Beschreibung beurteilen. Was wäre ein überzeugender praktischer Nachweis? Gerade bei dieser Fragestellung würde ich die Abwägung offen dokumentieren.
Welche minimale Lösung wäre für Trennung privater und dienstlicher Daten vertretbar, wenn unter Zeitdruck eine Ausnahme erforderlich wird?
Ich würde die Ausnahme befristen und mit einem benannten Verantwortlichen sowie einer späteren Überprüfung verbinden. Entscheidend wäre für mich, ob das Ergebnis für den konkreten Fall nachprüfbar bleibt. Bei Trennung privater und dienstlicher Daten sollte die Prüfung aus meiner Sicht auf den im Beitrag beschriebenen Zusammenhang begrenzt werden.
Wie lässt sich die Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Daten praktisch überprüfen? Ich würde das am konkreten Anwendungsfall dieses Artikels festmachen.
Für mich wäre eine klare Grenze beim Zugriff entscheidend. Ein geschäftlicher Container wäre ein Ansatz; die privaten Inhalte sollten nicht einfach zum administrierbaren Unternehmensbestand werden. Gerade bei dieser Fragestellung würde ich die Abwägung offen dokumentieren.
Ich finde den Ansatz plausibel, aber noch sehr grundsätzlich. An welchem konkreten Entscheidungspunkt würde er einen Unterschied machen? Meine Ausgangsfrage bleibt: Wie lässt sich die Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Daten praktisch überprüfen? Diese Unterscheidung finde ich beim Thema dieses Beitrags besonders wichtig.
Ist eine freiwillige Teilnahme wirklich freiwillig, wenn das private Gerät im Team faktisch erwartet wird?
Wer trägt beim privaten Gerät eigentlich die Kosten für Support, Reparatur und einen möglichen Ausfall? Ich würde das am konkreten Anwendungsfall dieses Artikels festmachen.
Mein Vorschlag wäre: Eine BYOD-Regelung müsste diese Fälle ausdrücklich unterscheiden. Der Kaufpreis allein sagt wenig darüber aus, ob das Modell insgesamt wirtschaftlich ist. Ich würde das am konkreten Anwendungsfall dieses Artikels festmachen.
Könnte diese Lösung nicht gerade bei kleinen Teams zu viel Aufwand verursachen? Ich würde die Mindestanforderung deutlicher abgrenzen. Ich würde das am konkreten Anwendungsfall dieses Artikels festmachen.
Ein vorhandener Nachweis wäre für mich zunächst nur ein Hinweis. Seine Aussagekraft hängt davon ab, ob er wirklich den betrachteten Ablauf und Zeitraum abdeckt. Gerade bei dieser Fragestellung würde ich die Abwägung offen dokumentieren.
Ich würde bei der Umsetzung mit eine nachvollziehbare und im Alltag tragfähige Umsetzung beginnen. Hilfreich wäre eine vorher festgelegte Schwelle, ab der tatsächlich gehandelt wird.