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Sicherheitslücken bei Smartphones

Sicherheitslücken bei Smartphones Sicherheitslücken bei Smartphones

Immer wieder kommt es zu spektakulären Sicherheitslücken bei der Verwendung von Smartphones. Spätestens, wenn die Daten von zehntausenden Benutzern gehackt werden, sind die Nachrichten voll von entsprechenden Meldungen. Für die betroffenen Smartphonebesitzer hat dies oftmals weitreichende Folgen. Liegen auf dem mobilen Endgerät doch häufig Zugangsdaten zu verschiedenen Emailkonten, die Adressen von Freunden und schlimmstenfalls auch Daten zum Online-Banking. Mit der Einhaltung einiger einfacher Sicherheitsregeln lässt sich der Schaden jedoch erheblich begrenzen oder vermeiden.

Nicht alle Daten gehören aufs Smartphone Auch wenn es bequem erscheint: Zugangsdaten für Onlinebanking oder Bezahldienste sollten nicht auf dem Smartphone gespeichert werden. Besonders hoch ist hier die Gefährdung, wenn diese Daten im Notizbuch abgelegt werden. Dort sind sie für jeden, der auf das Gerät zugreifen kann, ohne Mühe auslesbar. Auch die Browser auf dem Smartphone sollten diese Passwörter nicht speichern, um einen Missbrauch zu verhindern.

Mögliche Gebühren niedrig halten

Smartphone Tarife können ebenfalls bei Missbrauch des Geräts zur Kostenfalle werden. Gerät es in die falschen Hände, können die verursachten Kosten durch Missbrauch schnell in astronomische Höhen steigen. Die Verwendung eines Prepaid-Vertrages bietet hier einen einfachen Schutz: Ist das vorhandene Kapital verbraucht, können keine weiteren Kosten verursacht werden. Zusätzlich ist die Verwendung der auf der Chipkarte hinterlegten PIN Pflicht, um diesem Missbrauch vorzubeugen. Tarife die den Komfort von Laufzeittarifen mit den Vorteilen von Prepaidkarten verbinden, hat eteleon.de im Angebot.

Den Zugriff auf das Smartphone einschränken Alle Smartphones können mit einer Zugangssperre versehen werden. Diese verhindert, dass der Finder oder Dieb eines Geräts ohne weiteres Zugriff auf die gespeicherten Daten und Programme erhält. Mit dieser einfachen Sicherheitsmaßnahme werden die Inhalte von Mails und Chats, die eigenen Fotoalben und Notizen wirksam vor fremdem Zugriff geschützt.

Nicht jedes WLAN verwenden

Ungesicherte Netzwerke sind ein Einfallstor für Hacker. Falls kein gesichertes Netzwerk in der Nähe zu finden ist, sollte auf die Verwendung der WLAN-Funktion besser verzichtet werden. Im Zweifelsfall ist das Mobilfunk-Netzwerk zwar langsamer, aber erheblich sicherer.

Hinweis: Teile dieses Beitrags könnten unter Einsatz von KI-gestützten Tools erstellt oder überarbeitet worden sein. Weitere Informationen finden Sie im Impressum/Disclaimer. Marken- und Bildrechte: Dargestellte Logos und genannten Marken liegen ausschließlich bei den jeweiligen Rechteinhabern. Nutzung erfolgt ausschließlich zu illustrativen Zwecken.
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Kommentare 19

Petra Winter am Freitag, 13. Februar 2015 20:21

Der Ansatz ist nachvollziehbar. Offen bleibt für mich, woran sich der praktische Nutzen des beschriebenen Vorgehens zuerst erkennen lässt. Wo würdet ihr mit der Prüfung beginnen?

Der Ansatz ist nachvollziehbar. Offen bleibt für mich, woran sich der praktische Nutzen des beschriebenen Vorgehens zuerst erkennen lässt. Wo würdet ihr mit der Prüfung beginnen?
Gäste - Verena Dietrich am Freitag, 13. Februar 2015 20:56

Aus meiner Sicht sollte man mit einem kritischen, aber überschaubaren Fall beginnen. Daran werden fehlende Zuständigkeiten meist schneller sichtbar als in einer allgemeinen Bewertung.

Aus meiner Sicht sollte man mit einem kritischen, aber überschaubaren Fall beginnen. Daran werden fehlende Zuständigkeiten meist schneller sichtbar als in einer allgemeinen Bewertung.
Eva Wolff am Samstag, 14. Februar 2015 07:25

Den Pilotgedanken finde ich gut. Ergänzen würde ich eine klare Schwelle: Ab wann führt das Ergebnis zu einer Entscheidung und wann bleibt es nur eine Beobachtung?

Den Pilotgedanken finde ich gut. Ergänzen würde ich eine klare Schwelle: Ab wann führt das Ergebnis zu einer Entscheidung und wann bleibt es nur eine Beobachtung?
Markus Groß am Samstag, 14. Februar 2015 11:23

Der Pilot ist aus meiner Sicht sinnvoll, wenn er nicht nur die formale Durchführung prüft. Entscheidend ist, ob anschließend eine bessere oder schnellere Entscheidung möglich ist.

Der Pilot ist aus meiner Sicht sinnvoll, wenn er nicht nur die formale Durchführung prüft. Entscheidend ist, ob anschließend eine bessere oder schnellere Entscheidung möglich ist.
Gäste - Kai Klein am Samstag, 14. Februar 2015 18:14

So ergibt die Vorgehensweise Sinn: begrenzter Einstieg, klare Messgröße und eine sichtbare Entscheidung, falls das Ergebnis nicht trägt.

So ergibt die Vorgehensweise Sinn: begrenzter Einstieg, klare Messgröße und eine sichtbare Entscheidung, falls das Ergebnis nicht trägt.
Andreas Albers am Samstag, 14. Februar 2015 07:05

Danke für die Einordnung. Welche Regeln sind bei der mobilen Nutzung besonders wichtig für einen praktikablen Einstieg?

Danke für die Einordnung. Welche Regeln sind bei der mobilen Nutzung besonders wichtig für einen praktikablen Einstieg?
Moritz Schreiber am Samstag, 14. Februar 2015 16:54

Ich würde Datenzugriff, Verlust eines Geräts und Unterstützung der Nutzer getrennt betrachten. Dafür braucht es verständliche Regeln und Ansprechpartner.

Ich würde Datenzugriff, Verlust eines Geräts und Unterstützung der Nutzer getrennt betrachten. Dafür braucht es verständliche Regeln und Ansprechpartner.
Daniel Ahrens am Sonntag, 15. Februar 2015 07:05

Für den Einstieg klingt das plausibel. Offen bleibt für mich, wie Rückmeldungen bei der mobilen Nutzung in die nächste Entscheidung einfließen. Damit ließe sich Wirkung von bloßer Aktivität besser unterscheiden.

Für den Einstieg klingt das plausibel. Offen bleibt für mich, wie Rückmeldungen bei der mobilen Nutzung in die nächste Entscheidung einfließen. Damit ließe sich Wirkung von bloßer Aktivität besser unterscheiden.
Gäste - Miriam Schuster am Freitag, 27. Februar 2015 21:23

Welche minimale Lösung wäre für Abwägung von Bedienbarkeit und Sicherheitsvorgaben vertretbar, wenn unter Zeitdruck eine Ausnahme erforderlich wird?

Welche minimale Lösung wäre für Abwägung von Bedienbarkeit und Sicherheitsvorgaben vertretbar, wenn unter Zeitdruck eine Ausnahme erforderlich wird?
Mark Walter am Samstag, 28. Februar 2015 07:05

Ich würde die Ausnahme befristen und mit einem benannten Verantwortlichen sowie einer späteren Überprüfung verbinden. Entscheidend wäre für mich, ob das Ergebnis für den konkreten Fall nachprüfbar bleibt. Bei Abwägung von Bedienbarkeit und Sicherheitsvorgaben sollte die Prüfung aus meiner Sicht auf den im Beitrag beschriebenen Zusammenhang begrenzt werden.

Ich würde die Ausnahme befristen und mit einem benannten Verantwortlichen sowie einer späteren Überprüfung verbinden. Entscheidend wäre für mich, ob das Ergebnis für den konkreten Fall nachprüfbar bleibt. Bei Abwägung von Bedienbarkeit und Sicherheitsvorgaben sollte die Prüfung aus meiner Sicht auf den im Beitrag beschriebenen Zusammenhang begrenzt werden.
Gäste - Carolin Engel am Dienstag, 31. März 2015 09:35

Wie könnte bei Absicherung mobiler Zugriffe eine Rückmeldung aus der operativen Umsetzung in die Steuerung einfließen?

Wie könnte bei Absicherung mobiler Zugriffe eine Rückmeldung aus der operativen Umsetzung in die Steuerung einfließen?
Gäste - Isabel Lang am Dienstag, 31. März 2015 10:36

Ein kurzer Austausch über konkrete Schwierigkeiten wäre aus meiner Sicht hilfreicher als eine reine Fortschrittsabfrage. Aus der Rückmeldung sollte eine benannte Entscheidung oder Maßnahme entstehen. Für Absicherung mobiler Zugriffe würde ich den ersten Prüfschritt bewusst klein halten.

Ein kurzer Austausch über konkrete Schwierigkeiten wäre aus meiner Sicht hilfreicher als eine reine Fortschrittsabfrage. Aus der Rückmeldung sollte eine benannte Entscheidung oder Maßnahme entstehen. Für Absicherung mobiler Zugriffe würde ich den ersten Prüfschritt bewusst klein halten.
Gäste - Doris Ulrich am Montag, 27. April 2015 17:25

Wie viel Schutz bringt eine Sicherheitsfunktion, wenn Updates und Berechtigungen nicht gepflegt werden? Gerade bei dieser Fragestellung würde ich die Abwägung offen dokumentieren.

Wie viel Schutz bringt eine Sicherheitsfunktion, wenn Updates und Berechtigungen nicht gepflegt werden? Gerade bei dieser Fragestellung würde ich die Abwägung offen dokumentieren.
Gäste - Sebastian Hahn am Montag, 27. April 2015 19:26

Daran würde ich anknüpfen. Die Funktion wäre für mich nur ein Baustein. Entscheidend wäre auch, wer den Zustand überprüft und wie mit Geräten umgegangen wird, die die Anforderungen nicht mehr erfüllen.

Daran würde ich anknüpfen. Die Funktion wäre für mich nur ein Baustein. Entscheidend wäre auch, wer den Zustand überprüft und wie mit Geräten umgegangen wird, die die Anforderungen nicht mehr erfüllen.
Gäste - Lukas Braun am Montag, 27. April 2015 20:35

Das ist mir als Maßstab noch etwas zu weich. Welches Ergebnis müsste sich nach der Änderung nachweisbar verbessern? Meine Ausgangsfrage bleibt: Wie viel Schutz bringt eine Sicherheitsfunktion, wenn Updates und Berechtigungen nicht gepflegt werden?

Das ist mir als Maßstab noch etwas zu weich. Welches Ergebnis müsste sich nach der Änderung nachweisbar verbessern? Meine Ausgangsfrage bleibt: Wie viel Schutz bringt eine Sicherheitsfunktion, wenn Updates und Berechtigungen nicht gepflegt werden?
Markus Groß am Dienstag, 28. April 2015 07:05

Eine überprüfbare Zuständigkeit wäre für mich die Basis. Dazu gehört auch, wer die notwendige Information liefert und wer handelt, wenn sie fehlt. Das bezieht sich für mich auf den hier beschriebenen Ansatz.

Eine überprüfbare Zuständigkeit wäre für mich die Basis. Dazu gehört auch, wer die notwendige Information liefert und wer handelt, wenn sie fehlt. Das bezieht sich für mich auf den hier beschriebenen Ansatz.
Gäste - Lukas Braun am Montag, 25. Mai 2020 09:13

Wo liegt für dich die Grenze zwischen einer Geräteschwachstelle und einem organisatorischen Problem? Das bezieht sich für mich auf den hier beschriebenen Ansatz.

Wo liegt für dich die Grenze zwischen einer Geräteschwachstelle und einem organisatorischen Problem? Das bezieht sich für mich auf den hier beschriebenen Ansatz.
Gäste - Doris Ulrich am Montag, 25. Mai 2020 11:36

Ich sehe darin vor allem eine Gestaltungsfrage. Ich würde beides getrennt untersuchen. Eine technische Absicherung kann unklare Zuständigkeiten oder unkontrollierte Datenwege nicht vollständig ausgleichen.

Ich sehe darin vor allem eine Gestaltungsfrage. Ich würde beides getrennt untersuchen. Eine technische Absicherung kann unklare Zuständigkeiten oder unkontrollierte Datenwege nicht vollständig ausgleichen.
Gäste - Sebastian Hahn am Montag, 25. Mai 2020 12:05

Hier würde ich widersprechen: Ein zusätzlicher Prozess kann auch neue Reibung schaffen. Welche vorhandene Aufgabe könnte man damit zusammenführen?

Hier würde ich widersprechen: Ein zusätzlicher Prozess kann auch neue Reibung schaffen. Welche vorhandene Aufgabe könnte man damit zusammenführen?
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