BYOD ist in vielen Firmen schon lange integriert und heißt, dass ein Mitarbeiter seine privaten Geräte, wie Laptop, Tablet oder Smartphone mit auf die Arbeit bringen darf. Aber hier unterscheidet sich auch noch die Nutzung, je nach Firma, je nach Mitarbeiter. Ein Firmenchef kann für alle Arbeitnehmer eigene Bedingungen festlegen, damit die eigenen Geräte auch mitgebracht werden dürfen.
So kann man auf der einen Seite dem Mitarbeiter erlauben, sein privates Gerät mitzubringen und in der Arbeitszeit zu nutzen. Oft ist dies der Fall, wenn ein Mitarbeiter private Kontakte hat, die dem Geschäft dienlich sein können. Manche Arbeitgeber erlauben dies auch manchmal nur zeitweise, wenn zum Beispiel ein Kind krank ist und von einem Babysitter betreut wird. Die Geräte werden bei dieser Variante privat verwendet, aber der Arbeitgeber erlaubt es, wenn der Mitarbeiter dafür auch außerhalb der Geschäftszeiten für ihn erreichbar ist.
Eine andere Seite der Nutzung für BYOD wäre die, dass der Mitarbeiter das private Gerät mitbringen darf, dieses aber geschäftlich nutzt, somit auf das Firmennetzwerk zugreift und Kundengespräche mit dem Gerät führt, Mails abruft und versendet, Termine koordiniert und mehr. In diesem Fall ist es so, dass der Arbeitgeber zwar nicht das Gerät bezahlt, aber die damit verursachten geschäftlichen Kosten trägt. Manche Arbeitgeber zahlen auch gar nichts, das wird dann im Vorfeld vereinbart.