

BYOD ist in vielen Firmen schon lange integriert und heißt, dass ein Mitarbeiter seine privaten Geräte, wie Laptop, Tablet oder Smartphone mit auf die Arbeit bringen darf. Aber hier unterscheidet sich auch noch die Nutzung, je nach Firma, je nach Mitarbeiter. Ein Firmenchef kann für alle Arbeitnehmer eigene Bedingungen festlegen, damit die eigenen Geräte auch mitgebracht werden dürfen.
So kann man auf der einen Seite dem Mitarbeiter erlauben, sein privates Gerät mitzubringen und in der Arbeitszeit zu nutzen. Oft ist dies der Fall, wenn ein Mitarbeiter private Kontakte hat, die dem Geschäft dienlich sein können. Manche Arbeitgeber erlauben dies auch manchmal nur zeitweise, wenn zum Beispiel ein Kind krank ist und von einem Babysitter betreut wird. Die Geräte werden bei dieser Variante privat verwendet, aber der Arbeitgeber erlaubt es, wenn der Mitarbeiter dafür auch außerhalb der Geschäftszeiten für ihn erreichbar ist.
Eine andere Seite der Nutzung für BYOD wäre die, dass der Mitarbeiter das private Gerät mitbringen darf, dieses aber geschäftlich nutzt, somit auf das Firmennetzwerk zugreift und Kundengespräche mit dem Gerät führt, Mails abruft und versendet, Termine koordiniert und mehr. In diesem Fall ist es so, dass der Arbeitgeber zwar nicht das Gerät bezahlt, aber die damit verursachten geschäftlichen Kosten trägt. Manche Arbeitgeber zahlen auch gar nichts, das wird dann im Vorfeld vereinbart.
Bei einer weiteren Variante bringt der Arbeitnehmer zwar das Gerät mit, nutzt aber einen Vertrag über das Unternehmen. Der Arbeitgeber zahlt dann den Mobilvertrag und sichert sich natürlich ab, dass er keine privaten Kosten trägt. Sehr viele Arbeitgeber sind recht kulant und setzen einen Festbetrag für die Mitarbeiter und nur, wenn diese über diese Summe kommen, müssen sie die Differenz tragen.
Man sieht, es gibt viele Wege, wie es BYOD in deutsche Firmen schafft. Fakt ist, man hat diesen Trend aus Amerika übernommen und seine Vorteile erkannt. Firmen sparen Kosten ein, Mitarbeiter nutzen private Geräte seltener privat, weil der Reiz des Verbotenen genommen wurde. Oder aber Mitarbeiter scheuen sich vor den Augen der Arbeitgeber das private Gerät auch dann privat zu nutzen, wenn es für das Geschäft eingesetzt werden soll. Fakt ist, für alle Modelle braucht man klare Linien, so dass sich ein Mitarbeiter auch an die Regeln halten kann. Und natürlich muss vorab überprüft werden, ob das Gerät entsprechende Sicherheitsanforderungen erfüllt, sonst muss man hier noch tätig werden, um sein Firmennetzwerk zu schützen. Bisher haben sich die meisten Firmen positiv zu diesem Modell geäußert, denn so sind die Mitarbeiter auf jeden Fall immer erreichbar, ob nun via Mail, SMS, Anruf oder auch Messanger und WhatsApp. Für die Mitarbeiter ist diese Form auch recht nett, denn man darf seine eigenen Geräte nutzen, die man bestens kennt und muss sich nicht dauernd auf andere Geräte einstellen. Man kann schneller und effektiver arbeiten und ist so für die Firma von großem Nutzen. Aber man hat natürlich auch immer ein wenig die Gefahr, dass man doch mal nach Privat- Nachrichten schaut und dies kann einem im Fall der Fälle auch den Job kosten. Daher sollte man sich an die Anweisungen halten, die man vorab vom Chef bekommt. Privates kann man immer noch auf die Pausen legen. Nachteil ist natürlich, dass man so auch mit seinen Privatgeräten neben der Arbeitszeit von allen Arbeitskollegen und dem Chef kontaktierbar ist. Aber auch hier kann man sich auf bestimmte Zeiten einigen, denn rund um die Uhr wird man schließlich auch nicht bezahlt. Meist wählen Arbeitgeber hier den Bereitschaftsdienst und zahlen diesen dann auch.
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Kommentare 18
Spannend finde ich die praktische Seite: woran sich der praktische Nutzen des beschriebenen Vorgehens zuerst erkennen lässt. Reicht dafür zunächst ein kleiner Pilot oder braucht es sofort einen breiteren Ansatz?
Für mich wäre ein begrenzter Anwendungsfall der beste Einstieg. Dann sieht man relativ schnell, ob die Information tatsächlich zu einer anderen Priorität oder Entscheidung führt.
Den Pilotgedanken finde ich gut. Ergänzen würde ich eine klare Schwelle: Ab wann führt das Ergebnis zu einer Entscheidung und wann bleibt es nur eine Beobachtung?
Der Pilot ist aus meiner Sicht sinnvoll, wenn er nicht nur die formale Durchführung prüft. Entscheidend ist, ob anschließend eine bessere oder schnellere Entscheidung möglich ist.
Gerade der feste Termin zur erneuten Bewertung ist wichtig. Andernfalls wird aus einer vorläufigen Annahme schnell ein dauerhafter Status.
Danke für die Einordnung. Wie würdest du Zuständigkeiten für private Geräte und betriebliche Anwendungen voneinander abgrenzen?
Ich würde zuerst klären, welche Daten und Anwendungen betroffen sind. Daraus lassen sich Supportgrenzen und Verantwortlichkeiten ableiten.
Wie wird bei privaten Geräten sichergestellt, dass die verantwortliche Person auch die nötigen Entscheidungsrechte besitzt? So wäre auch bei veränderten Voraussetzungen klar, was zu tun ist. Ein kurzer Vermerk im bestehenden Ablauf dürfte dafür ausreichen.
Dazu eine Rückfrage: Wie lässt sich die Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Daten praktisch überprüfen? Ich würde das am konkreten Anwendungsfall dieses Artikels festmachen.
Ich würde es so einordnen: Für mich wäre eine klare Grenze beim Zugriff entscheidend. Ein geschäftlicher Container wäre ein Ansatz; die privaten Inhalte sollten nicht einfach zum administrierbaren Unternehmensbestand werden. Diese Unterscheidung finde ich beim Thema dieses Beitrags besonders wichtig.
Beim Prinzip bin ich dabei. Bei der Umsetzung könnte aber gerade die Übergabe zwischen zwei Zuständigen schwierig werden. Ich würde das am konkreten Anwendungsfall dieses Artikels festmachen.
Für mich wäre eine kurze regelmäßige Überprüfung praktikabler als eine seltene große Überarbeitung. Änderungen im normalen Betrieb könnten dabei als Anlass dienen. Diese Unterscheidung finde ich beim Thema dieses Beitrags besonders wichtig.
Was passiert beim Ausscheiden mit den Firmendaten, wenn das Gerät weiterhin privat benutzt wird? Ich würde das am konkreten Anwendungsfall dieses Artikels festmachen.
Wer trägt beim privaten Gerät eigentlich die Kosten für Support, Reparatur und einen möglichen Ausfall?
Eine BYOD-Regelung müsste diese Fälle ausdrücklich unterscheiden. Der Kaufpreis allein sagt wenig darüber aus, ob das Modell insgesamt wirtschaftlich ist. Ich würde das am konkreten Anwendungsfall dieses Artikels festmachen.
Für mich fehlt dabei noch der Umgang mit Ausnahmen. Wer darf abweichen und wie wird diese Entscheidung später nachvollzogen?
Welche minimale Lösung wäre für Supportgrenzen und Kostenverteilung vertretbar, wenn ein kleines Team mehrere Rollen gleichzeitig übernimmt?
Ich würde die Rollen dennoch getrennt dokumentieren und für die kritische Entscheidung einen zweiten Blick vorsehen. Entscheidend wäre für mich, ob das Ergebnis für den konkreten Fall nachprüfbar bleibt. Bei Supportgrenzen und Kostenverteilung sollte die Prüfung aus meiner Sicht auf den im Beitrag beschriebenen Zusammenhang begrenzt werden.