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Zugriffsmöglichkeiten auf private Endgeräte - Rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Bring Your Own Device (BYOD)

Zugriffsmöglichkeiten auf private Endgeräte - Rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Bring Your Own Device (BYOD)

BYOD ist ein internationaler Trend, der zunehmend auch in deutschen Unternehmen Einzug hält. Der Begriff bezeichnet den Umstand, dass Mitarbeitern erlaubt wird, anstelle firmeneigener Laptops/Notebooks, Tablet-PCs und Smartphones, private Geräte einzusetzen. Der Trend, Privateigentum zu betrieblichen Zwecken einzusetzen, ist nicht neu. Auch andere Gegenstände werden bereits seit längerer Zeit auf Geheiß des Arbeitgebers dienstlich mitgeführt und eingesetzt. Als Beispiel dient der private PKW, der auch als Dienstfahrzeug eingesetzt wird. In Bezug auf Mobilgeräte ergeben sich jedoch neue rechtliche Fragen, insbesondere aus dem IT- und TK-Recht sowie aus dem Datenschutzrecht.

 


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BYOD Essay Teil 2: Darauf kommt es den Nutzern an

BYOD Essay Teil 2: Darauf kommt es den Nutzern an

Verbraucher haben sich inzwischen an ihre mobilen Endgeräte gewöhnt. Sie erwarten ein hohes Maß an Leistungsfähigkeit und setzen auch mehr und mehr voraus, dass der Zugriff mit jedem einzelnen Gerät auf Online-Inhalte jederzeit und vor allem zeitnah möglich ist. IT-Organisationen werden daher vor eine neue Herausforderung gestellt. So äußerten einige dieser Organisationen kürzlich in einer Umfrage, dass es Nutzern und Mitarbeitern in einem Unternehmen darauf ankommt, überall im Gebäude mobilen Zugriff mit ihren BYOD-Geräten auf wichtige Inhalte und Anwendungen zu haben.

Ein eventuelles Problem: Die Datensicherheit


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Bring your own Everything

Bring your own Everything

Der Trend der Consumerisation of IT, als das ubiquitäre verwenden der eigenen digitalen Geräte,  wurde erstmalig 2004 von  Rafael Ballagas in dem Konferenzpaper "BYOD: Bring Your Own Device" schriftlich erwähnt (Link). Der Wissenschaftler der RWTH Aachen untersucht in der Media Computing Group die unterschiedliche Verwendung der "physical interface for interacting with large public displays based on camera-enabled mobile phones", wobei der wirtschaftliche Fokus der heutigen Definition von BYOD nicht angedacht war.

Für die Mitarbeiter der Unternehmens-IT hat die inzwischen gängige Abkürzung BYOD auf Grund der technischen und rechtlich komplexen Lage oftmals eine ganz andere Bedeutung. "Bring your own Disaster", "Bring your own Dilemma" oder "Bring your own Diaspora" sind nur einige der Verwendeten Umschreibung die IT-Verantwortliche bei dem Akronym gerne verwenden. Auch wenn der Siegeszug solcher Initiativen ungebrochen schein, gibt es gerade in der eigenen Informationstechnologie Widerstand, da BYOD weit mehr als das Mitbringen des eigenen Handys für dienstliche Zwecke ist. Das Instrument, das höhere Mitarbeiterzufriedenheit schaffen und Geschäftsprozesse dynamischer und flexibler machen soll, ist mittlerweile selbst so unübersichtlich geworden.


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Datensicherheit und ByoD

Datensicherheit und ByoD

In meinen folgenden Postings möchte ich ByoD und seinen Einfluss auf IT Sicherheit / Compliance näher beleuchten. Dazu zunächst einmal die Einwirkung von ByoD auf Datensicherheit:

In Bezug auf die rechtliche Datensicherheit ist zu bedenken, dass die Sicherung von Daten vor unbefugtem Zugriff, der Zugriffsschutz für Unternehmensdaten, das Handling von Security Updates, sowie ein Schutz gegen Malware installiert sein muss.


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Sicherheit bei Smartphones

Sicherheit bei Smartphones

Gerade im Hinblick auf die compliancerelevante Informationssicherheit müssen Unternehmen große Sorgfalt wallten lassen. Firmen müssen die Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität ihrer Daten jederzeit nicht nur auf Grund gesetzlicher Vorgaben sicherstellen. Dies kommt insbesondere bei Initiativen wie dem Bring your own Device (BYOD) zum tragen, wenn Unternehmen der Zugriff auf die Daten teilweise aus der Hand genommen wird.

Dabei spielt es prinzipiell kaum eine Rolle, welche Smartphones für den Unternehmenszweck ausgewählt werden oder welche Smartphones Mitarbeiter mit ins Unternehmen bringen und ins Netzwerk schleusen. Gefährdet sind alle Geräte, unabhängig vom laufenden Betriebssystem. Ein Lieblingsangriffsziel der Datendiebe hat sich jedoch heraus kristallisiert: Smartphones mit Googles Betriebssystem Android.Was man bisher nur von stationären PCs und Noteboks kannte, Viren, Würmer, Trojaner (Malware allgemein) wird zunehmend auch für Smartphone-Besitzer zum Problem. Besonders beim Unternehmenseinsatz mobiler Geräte stellt dies die hiesigen IT vor völlig neue Herausforderungen. Nicht nur das Mobile Device Management verlangt eine eingehende Auseinandersetzung mit dem Thema, auch die Gewährleistung der Datensicherheit mit möglichst geringer Benutzereinschränkung auf den privaten Geräten muss hierbei das Ziel sein. Richteten sich frühere Malware-Angriffe vorzugsweise per SMS oder Bluetooth primär auf eine Sabotage des mobilen Systems durch Blockieren oder Abstürzen, liegt der heutige Fokus der Malware-Programmierer auf dem Ausspähen von Daten und dem Entwenden von (Betriebs)Geheimnissen.

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