

Immer wieder bringt uns neue Technik aus der Fassung. Bring Your Own Device ist aus Amerika nach Deutschland geschwappt und kann hier schon viele Unternehmen überzeugen. Hier ist es auch recht praktisch, können doch die Mitarbeiter mit ihren eigenen Geräten besser und schneller arbeiten. Aber der neue Hype geht weiter, nun ist es sogar so, dass BYOD, wie man kurz sagt, in Schulen eingeführt wird. Ob dies mal so sinnvoll ist, ist natürlich eine ganz andere Frage. Kann es wohl bald in allen Schulen Handy raus lauten? Kaum zu glauben, aber manche Schulen sind klar dabei, dies für sich umzusetzen. Wo früher die Handys verboten waren und sogar einkassiert wurden, sind sie auf einmal erlaubt. Nicht immer gut, denn es gibt natürlich auch noch Schüler, die gar kein Handy besitzen. Was ist mit ihnen? Müssen Eltern dann bald Handys für die Schule kaufen? Fakt ist, es soll in vielen Schulen erlaubt sein, die mobilen Geräte für den Unterricht und auch für die Klassenarbeit einsetzen zu dürfen und das klingt erst einmal recht merkwürdig.
Und doch ist es so, dass dies so neu gar nicht ist. Gibt es doch an vielen Schulen schon lange Computer und auch sogar Tablet-Klassen. Digitales für die Schule, auf der einen Seite geht man so mit der Zeit, auf der anderen Seite könnte so schnell der persönliche Kontakt in den Hintergrund rücken. Gibt es doch sogar Schulen, wenn auch noch ganz selten, wo die Schüler zu Hause über die Live-Kamera Unterricht bekommen. Man glaubt es kaum, aber berichtet wurde von NDR 90,3 genau dies: Über 1000 Schüler sollen mit Handy und Tablet unterrichtet werden und wird als Pilotprojekt an Hamburgs Schulen gestartet. Und ist erst einmal der Startschuss gegeben worden, dauert es wohl nicht lange, bis auch andere Schulen nachziehen werden, wenn sie dies nicht sogar schon getan haben, nur das Projekt nicht an die große Glocke gehangen haben. Der Schulsenator von Hamburg hofft, dass so das Hamburger Schulsystem nach vorne gebracht werden kann. Modern ist es auf jeden Fall, aber schön? Man wird sehen. Es wird ganz neu in eine andere Generation gestartet. Man darf gespannt sein, ob die Schüler nur brav für die Schule an das Gerät gehen oder ob dann nicht auch zur Schulzeit den Freunden geschrieben wird, bei Facebook gepostet wird und mehr!
Bisher sind noch keine positiven Elternmeinungen bekannt. Die meisten Eltern, wenn man mal selbst im Bekanntenkreis herumfragt, sind nicht gerade erbaut davon, dass Handys und Tablets mit in den Unterricht sollen. Man traut Kindern nicht unbedingt zu, zwischen privat und Schule klare Grenzen zu ziehen. Auch wird die Vertrautheit zwischen Lehrern und Schülern bestimmt noch mehr leiden, wenn man ständig auf mobile Geräte schaut. Für die Lehrer mag es eine neue und interessante Form von Unterricht sein und man geht ganz modern mit der Zeit. Aber modern ist nicht immer gut und gehört auch nicht überall hin. Wie es an den Schulen zum Schluss funktioniert: Man wird es sehen.
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Kommentare 20
Der Ansatz ist nachvollziehbar. Offen bleibt für mich, woran sich der praktische Nutzen des beschriebenen Vorgehens zuerst erkennen lässt. Wo würdet ihr mit der Prüfung beginnen?
Ich würde zunächst einen konkreten Ablauf auswählen und dort Ausgangslage, Entscheidung und Ergebnis gegenüberstellen. Sonst bleibt die Bewertung leicht abstrakt.
Ein konkreter Fall hilft, aber die Zuständigkeit muss von Anfang an klar sein. Sonst ist zwar das Problem sichtbar, die notwendige Entscheidung bleibt aber liegen.
Ich würde ebenfalls mit einem konkreten Fall starten. Wichtig sind dabei eine eindeutige Zuständigkeit, ein überprüfbares Ergebnis und ein Termin, an dem die Wirkung erneut bewertet wird.
So ergibt die Vorgehensweise Sinn: begrenzter Einstieg, klare Messgröße und eine sichtbare Entscheidung, falls das Ergebnis nicht trägt.
Ein hilfreicher Einstieg in das Thema. Wie würdest du Zuständigkeiten für private Geräte und betriebliche Anwendungen voneinander abgrenzen?
Ich würde zuerst klären, welche Daten und Anwendungen betroffen sind. Daraus lassen sich Supportgrenzen und Verantwortlichkeiten ableiten.
Welche Beobachtung wäre bei privaten Geräten ein ausreichender Anlass, die Entscheidung noch einmal aufzumachen? Damit könnte die Lösung im Alltag wachsen, ohne beliebig zu werden. Das sollte möglichst im normalen Arbeitsablauf sichtbar werden.
Dazu eine Rückfrage: Wie lässt sich die Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Daten praktisch überprüfen? Gerade bei dieser Fragestellung würde ich die Abwägung offen dokumentieren.
Welche minimale Lösung wäre für Trennung privater und dienstlicher Daten vertretbar, wenn unter Zeitdruck eine Ausnahme erforderlich wird?
Ich würde die Ausnahme befristen und mit einem benannten Verantwortlichen sowie einer späteren Überprüfung verbinden. Entscheidend wäre für mich, ob das Ergebnis für den konkreten Fall nachprüfbar bleibt. Bei Trennung privater und dienstlicher Daten sollte die Prüfung aus meiner Sicht auf den im Beitrag beschriebenen Zusammenhang begrenzt werden.
Was müsste bei Trennung privater und dienstlicher Daten in einer Übergabe unbedingt verständlich dokumentiert sein?
Zweck, Zuständigkeit und offene Punkte sollten zusammen auffindbar sein. Hilfreich wäre außerdem ein konkretes Beispiel dafür, wie mit einer Abweichung umzugehen ist. Für Trennung privater und dienstlicher Daten würde ich den ersten Prüfschritt bewusst klein halten.
Wer trägt beim privaten Gerät eigentlich die Kosten für Support, Reparatur und einen möglichen Ausfall? Das bezieht sich für mich auf den hier beschriebenen Ansatz.
Das ist ein wichtiger Punkt. Eine BYOD-Regelung müsste diese Fälle ausdrücklich unterscheiden. Der Kaufpreis allein sagt wenig darüber aus, ob das Modell insgesamt wirtschaftlich ist. Diese Unterscheidung finde ich beim Thema dieses Beitrags besonders wichtig.
Der Grundgedanke passt für mich. Trotzdem: Wie verhindert man, dass die Verantwortung zwischen mehreren Beteiligten hängen bleibt? Meine Ausgangsfrage bleibt: Wer trägt beim privaten Gerät eigentlich die Kosten für Support, Reparatur und einen möglichen Ausfall? Diese Unterscheidung finde ich beim Thema dieses Beitrags besonders wichtig.
Die Grenze sehe ich dort, wo zusätzlicher Aufwand keine bessere Entscheidung mehr unterstützt. Das müsste man an einem konkreten Fall prüfen und nicht pauschal behaupten. Auf die Ausgangsfrage bezogen: Eine BYOD-Regelung müsste diese Fälle ausdrücklich unterscheiden. Der Kaufpreis allein sagt wenig darüber aus, ob das Modell insgesamt wirtschaftlich ist.
Da kommen wir näher zusammen. Ein gemeinsamer Ablauf wäre überzeugender als zwei Verfahren, die im Ernstfall unterschiedliche Antworten geben. Gerade bei dieser Fragestellung würde ich die Abwägung offen dokumentieren.
Ich sehe den größten Nutzen in eine nachvollziehbare und im Alltag tragfähige Umsetzung. Das sollte sich mit wenigen verständlichen Kennzahlen und konkreten Beispielen prüfen lassen.
Aus der Praxis würde ich besonders auf eine nachvollziehbare und im Alltag tragfähige Umsetzung achten. Ohne klare Verantwortung bleibt selbst ein guter Ansatz schnell unverbindlich.