

Das Thema Bring your own Device (BYOD), als das Mitbringen und die Nutzung von eigenen Geräten, wird gerade heiß diskutiert. Der Trend eigene Geräte wie Notebook, Smartphone oder neuerdings Tablet mit zur Arbeit zu bringen und diese dort auch in der Unternehmens-Infrastruktur dienstlich zu nutzen ist ungebrochen.
So zeigt die aktuell von dem Branchenverband BITKOM durchgeführte Studie (Link), dass bereits 71 Prozent der Arbeitnehmer private Geräte im dienstlichen Kontext nutzen. Eine Untersuchung von der Unternehmensberatung GARTNER (Link) ergab, dass 38 Prozent der befragten Unternehmen bereits damit rechnen im Jahr 2016 keine (mobilen) Endgeräte mehr für ihre Angestellten beschaffen zu müssen.
Doch wo beginnt eigentlich BYOD? Die aktuellen Fachartikel und Studien gehen immer davon aus, dass nur eine voll integrierte Lösung der privaten Geräte in die Unternehmensinfrastruktur "BYOD" ist. Aber handelt es sich nicht viel mehr um alten Wein in neuen Schläuchen wenn man beispielsweise folgenden Szenarien betrachtet, die seit Jahren für viele Arbeitnehmer gängige, angeordnete oder stillschweigend geduldete, Praxis sind?:
Hier gibt es sicherlich noch jede Menge Beispiele, die jeder schon einmal „kurzfristig“ mit den eigenen (mobilen) Geräten im dienstlichen Kontext durchgeführt hat, ohne dass man es eine konkrete BYOD Thematik gebracht hätte. Die wenigsten Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben sich hier schon einmal Gedanken über die Rechte und Pflichten einer solchen Nutzung von privaten Devices gemacht. Ist diese seit Jahren praktizierte Realität schon BYOD? Entstehen hieraus arbeitsrechtliche Pflichten, wie beispielsweise einem finanziellen Ausgleich durch den Arbeitgeber?
Ich freue mich auf die Diskussion und weitere Beispiele von BYOD 0.x oder eben Consumerization of IT...
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Kommentare 20
Ich würde gern einen Punkt vertiefen: woran sich der praktische Nutzen des beschriebenen Vorgehens zuerst erkennen lässt. Wie lässt sich das mit überschaubarem Aufwand überprüfen?
Entscheidend wäre für mich, nicht nur die Durchführung zu dokumentieren. Auch die Wirkung und eine mögliche Abweichung sollten später nachvollziehbar sein.
Zusätzlich sollte erkennbar sein, welche Quelle maßgeblich ist. Unterschiedliche Datenstände können sonst schon vor der eigentlichen Bewertung zu Scheingenauigkeit führen.
Genau diese Verbindung ist entscheidend: klein beginnen, aber Wirkung und Entscheidungsfolge vorher festlegen. So bleibt der Aufwand vertretbar und das Ergebnis trotzdem belastbar.
Damit wird es für mich deutlich greifbarer. Vor allem die vorher festgelegte Entscheidungsfolge verhindert, dass der Pilot nur als zusätzlicher Bericht endet.
Den Punkt würde ich gern vertiefen. Wie würdest du Zuständigkeiten für private Geräte und betriebliche Anwendungen voneinander abgrenzen?
Ich würde zuerst klären, welche Daten und Anwendungen betroffen sind. Daraus lassen sich Supportgrenzen und Verantwortlichkeiten ableiten.
Wichtig wäre für mich außerdem ein klarer Zeitpunkt, an dem man bei privaten Geräten prüft, ob der gewählte Ansatz tatsächlich funktioniert. Das wäre ein sinnvoller Prüfpunkt vor einer breiteren Einführung. Der Maßstab sollte schon vor dem ersten Fall verständlich sein.
Welche Entscheidung müsste zu Ausscheiden und Verlust des privaten Geräts zuerst fallen, wenn die verfügbaren Nachweise lückenhaft sind?
Ich würde zunächst die Lücke offen dokumentieren und einen überprüfbaren nächsten Schritt vereinbaren, statt Vollständigkeit zu unterstellen. Das schafft eine begrenzte, überprüfbare Arbeitsgrundlage für die weitere Umsetzung. Bei Ausscheiden und Verlust des privaten Geräts sollte die Prüfung aus meiner Sicht auf den im Beitrag beschriebenen Zusammenhang begrenzt werden.
Wer trägt beim privaten Gerät eigentlich die Kosten für Support, Reparatur und einen möglichen Ausfall? Das bezieht sich für mich auf den hier beschriebenen Ansatz.
Eine BYOD-Regelung müsste diese Fälle ausdrücklich unterscheiden. Der Kaufpreis allein sagt wenig darüber aus, ob das Modell insgesamt wirtschaftlich ist. Diese Unterscheidung finde ich beim Thema dieses Beitrags besonders wichtig.
Für mich fehlt dabei noch der Umgang mit Ausnahmen. Wer darf abweichen und wie wird diese Entscheidung später nachvollzogen?
Eine überprüfbare Zuständigkeit wäre für mich die Basis. Dazu gehört auch, wer die notwendige Information liefert und wer handelt, wenn sie fehlt.
Damit kann ich mehr anfangen. Die Grenze zwischen einem hilfreichen Nachweis und zusätzlichem Papier bleibt für mich der entscheidende Punkt.
Mir wäre die laufende Pflege wichtiger als die perfekte erste Fassung. Wie könnte man das mit überschaubarem Aufwand organisieren? Meine Ausgangsfrage bleibt: Wer trägt beim privaten Gerät eigentlich die Kosten für Support, Reparatur und einen möglichen Ausfall?
Welcher konkrete Prüfpunkt wäre bei Supportgrenzen und Kostenverteilung für einen ersten Umsetzungsschritt besonders hilfreich? Ich denke dabei an „Alter Wein in neuen Schläuchen! Wann genau beginnt Bring Your Own Device oder auch Consumerization…“.
Für den Einstieg würde ich einen klar abgegrenzten Ablauf mit einem erwarteten Ergebnis wählen. So lässt sich früh erkennen, wo Verantwortlichkeit, Nachweis oder praktische Umsetzung noch fehlen. Für Supportgrenzen und Kostenverteilung im Beitrag „Alter Wein in neuen Schläuchen! Wann genau beginnt Bring Your Own Device oder auch Consumerization…“ würde ich den ersten Prüfschritt bewusst klein halten.
Bei eine nachvollziehbare und im Alltag tragfähige Umsetzung würde ich nicht nur die Durchführung betrachten. Aussagekräftig wird es erst, wenn Wirkung und Abweichungen sichtbar bleiben.
Wichtig erscheint mir dabei eine nachvollziehbare und im Alltag tragfähige Umsetzung. Gerade die Übergaben zwischen mehreren Beteiligten verdienen besondere Aufmerksamkeit.