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Alter Wein in neuen Schläuchen! Wann genau beginnt Bring Your Own Device oder auch Consumerization of IT?

Alter Wein in neuen Schläuchen Alter Wein in neuen Schläuchen

Das Thema Bring your own Device (BYOD), als das Mitbringen und die Nutzung von eigenen Geräten, wird gerade heiß diskutiert. Der Trend eigene Geräte wie Notebook, Smartphone oder neuerdings Tablet mit zur Arbeit zu bringen und diese dort auch in der Unternehmens-Infrastruktur dienstlich zu nutzen ist ungebrochen.

So zeigt die aktuell von dem Branchenverband BITKOM durchgeführte Studie (Link), dass bereits 71 Prozent der Arbeitnehmer private Geräte im dienstlichen Kontext nutzen. Eine Untersuchung von der Unternehmensberatung GARTNER (Link) ergab, dass 38 Prozent der befragten Unternehmen bereits damit rechnen im Jahr 2016 keine (mobilen) Endgeräte mehr für ihre Angestellten beschaffen zu müssen.

Doch wo beginnt eigentlich BYOD? Die aktuellen Fachartikel und Studien gehen immer davon aus, dass nur eine voll integrierte Lösung der privaten Geräte in die Unternehmensinfrastruktur "BYOD" ist. Aber handelt es sich nicht viel mehr um alten Wein in neuen Schläuchen wenn man beispielsweise folgenden Szenarien betrachtet, die seit Jahren für viele Arbeitnehmer gängige, angeordnete oder stillschweigend geduldete, Praxis sind?:

  • Die (einmalige) Nutzung des privaten Handy – weil man eben kein Diensthandy hat – auf dem Weg zum Kunden zur Abstimmung der letzten Details
  • Die Mitnahme von dienstlichen PowerPoint Präsentationen auf dem privaten USB Stick, als Backup, oder weil man dienstlich gar keinen USB Stick zur Verfügung hat?
  • Der Einsatz des privaten (Smartphone-)Navis, weil der Leih- bzw. Dienstwagen keine integriertes Navigationssystem oder aktuellen Straßenkarten hat
  • Am Wochenende am privaten PC eine wichtige Kundenpräsentation für Montag vorbereiten oder finalisieren
  • Das Bearbeiten der wichtigen Kennzahlen Excel-Mappe bei Krankheit am eigenen Notebook, die man sicher vorher auf die private E-Mail Adresse hat schicken lassen
  • Das Fotografieren mit der privaten Kamera auf der Firmenfeier
  • Das Bearbeiten einer Grafik mit der privaten Adobe Photoshop Lizenz für das Intranet der Firma
  • oder das...

Hier gibt es sicherlich noch jede Menge Beispiele, die jeder schon einmal „kurzfristig“ mit den eigenen (mobilen) Geräten im dienstlichen Kontext durchgeführt hat, ohne dass man es eine konkrete BYOD Thematik gebracht hätte. Die wenigsten Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben sich hier schon einmal Gedanken über die Rechte und Pflichten einer solchen Nutzung von privaten Devices gemacht. Ist diese seit Jahren praktizierte Realität schon BYOD? Entstehen hieraus arbeitsrechtliche Pflichten, wie beispielsweise einem finanziellen Ausgleich durch den Arbeitgeber?

Ich freue mich auf die Diskussion und weitere Beispiele von BYOD 0.x oder eben Consumerization of IT...

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Fünf BYOD-Tipps
Gartner-Report: ”Bring Your Own Device: The Facts ...

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