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Alter Wein in neuen Schläuchen! Wann genau beginnt Bring Your Own Device oder auch Consumerization of IT?

Alter Wein in neuen Schläuchen Alter Wein in neuen Schläuchen

Das Thema Bring your own Device (BYOD), als das Mitbringen und die Nutzung von eigenen Geräten, wird gerade heiß diskutiert. Der Trend eigene Geräte wie Notebook, Smartphone oder neuerdings Tablet mit zur Arbeit zu bringen und diese dort auch in der Unternehmens-Infrastruktur dienstlich zu nutzen ist ungebrochen.

So zeigt die aktuell von dem Branchenverband BITKOM durchgeführte Studie (Link), dass bereits 71 Prozent der Arbeitnehmer private Geräte im dienstlichen Kontext nutzen. Eine Untersuchung von der Unternehmensberatung GARTNER (Link) ergab, dass 38 Prozent der befragten Unternehmen bereits damit rechnen im Jahr 2016 keine (mobilen) Endgeräte mehr für ihre Angestellten beschaffen zu müssen.

Doch wo beginnt eigentlich BYOD? Die aktuellen Fachartikel und Studien gehen immer davon aus, dass nur eine voll integrierte Lösung der privaten Geräte in die Unternehmensinfrastruktur "BYOD" ist. Aber handelt es sich nicht viel mehr um alten Wein in neuen Schläuchen wenn man beispielsweise folgenden Szenarien betrachtet, die seit Jahren für viele Arbeitnehmer gängige, angeordnete oder stillschweigend geduldete, Praxis sind?:

  • Die (einmalige) Nutzung des privaten Handy – weil man eben kein Diensthandy hat – auf dem Weg zum Kunden zur Abstimmung der letzten Details
  • Die Mitnahme von dienstlichen PowerPoint Präsentationen auf dem privaten USB Stick, als Backup, oder weil man dienstlich gar keinen USB Stick zur Verfügung hat?
  • Der Einsatz des privaten (Smartphone-)Navis, weil der Leih- bzw. Dienstwagen keine integriertes Navigationssystem oder aktuellen Straßenkarten hat
  • Am Wochenende am privaten PC eine wichtige Kundenpräsentation für Montag vorbereiten oder finalisieren
  • Das Bearbeiten der wichtigen Kennzahlen Excel-Mappe bei Krankheit am eigenen Notebook, die man sicher vorher auf die private E-Mail Adresse hat schicken lassen
  • Das Fotografieren mit der privaten Kamera auf der Firmenfeier
  • Das Bearbeiten einer Grafik mit der privaten Adobe Photoshop Lizenz für das Intranet der Firma
  • oder das...

Hier gibt es sicherlich noch jede Menge Beispiele, die jeder schon einmal „kurzfristig“ mit den eigenen (mobilen) Geräten im dienstlichen Kontext durchgeführt hat, ohne dass man es eine konkrete BYOD Thematik gebracht hätte. Die wenigsten Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben sich hier schon einmal Gedanken über die Rechte und Pflichten einer solchen Nutzung von privaten Devices gemacht. Ist diese seit Jahren praktizierte Realität schon BYOD? Entstehen hieraus arbeitsrechtliche Pflichten, wie beispielsweise einem finanziellen Ausgleich durch den Arbeitgeber?

Ich freue mich auf die Diskussion und weitere Beispiele von BYOD 0.x oder eben Consumerization of IT...

Hinweis: Teile dieses Beitrags könnten unter Einsatz von KI-gestützten Tools erstellt oder überarbeitet worden sein. Weitere Informationen finden Sie im Impressum/Disclaimer. Marken- und Bildrechte: Dargestellte Logos und genannten Marken liegen ausschließlich bei den jeweiligen Rechteinhabern. Nutzung erfolgt ausschließlich zu illustrativen Zwecken.
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Fünf BYOD-Tipps
Gartner-Report: ”Bring Your Own Device: The Facts ...

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Kommentare 20

Daniel Ahrens am Donnerstag, 04. Juli 2013 13:02

Ich würde gern einen Punkt vertiefen: woran sich der praktische Nutzen des beschriebenen Vorgehens zuerst erkennen lässt. Wie lässt sich das mit überschaubarem Aufwand überprüfen?

Ich würde gern einen Punkt vertiefen: woran sich der praktische Nutzen des beschriebenen Vorgehens zuerst erkennen lässt. Wie lässt sich das mit überschaubarem Aufwand überprüfen?
Gäste - David Meyer am Donnerstag, 04. Juli 2013 14:31

Entscheidend wäre für mich, nicht nur die Durchführung zu dokumentieren. Auch die Wirkung und eine mögliche Abweichung sollten später nachvollziehbar sein.

Entscheidend wäre für mich, nicht nur die Durchführung zu dokumentieren. Auch die Wirkung und eine mögliche Abweichung sollten später nachvollziehbar sein.
Sabine Wendt am Donnerstag, 04. Juli 2013 16:01

Zusätzlich sollte erkennbar sein, welche Quelle maßgeblich ist. Unterschiedliche Datenstände können sonst schon vor der eigentlichen Bewertung zu Scheingenauigkeit führen.

Zusätzlich sollte erkennbar sein, welche Quelle maßgeblich ist. Unterschiedliche Datenstände können sonst schon vor der eigentlichen Bewertung zu Scheingenauigkeit führen.
Markus Groß am Donnerstag, 04. Juli 2013 20:29

Genau diese Verbindung ist entscheidend: klein beginnen, aber Wirkung und Entscheidungsfolge vorher festlegen. So bleibt der Aufwand vertretbar und das Ergebnis trotzdem belastbar.

Genau diese Verbindung ist entscheidend: klein beginnen, aber Wirkung und Entscheidungsfolge vorher festlegen. So bleibt der Aufwand vertretbar und das Ergebnis trotzdem belastbar.
Gäste - Luisa Graf am Freitag, 05. Juli 2013 07:44

Damit wird es für mich deutlich greifbarer. Vor allem die vorher festgelegte Entscheidungsfolge verhindert, dass der Pilot nur als zusätzlicher Bericht endet.

Damit wird es für mich deutlich greifbarer. Vor allem die vorher festgelegte Entscheidungsfolge verhindert, dass der Pilot nur als zusätzlicher Bericht endet.
Moritz Schreiber am Freitag, 05. Juli 2013 07:05

Den Punkt würde ich gern vertiefen. Wie würdest du Zuständigkeiten für private Geräte und betriebliche Anwendungen voneinander abgrenzen?

Den Punkt würde ich gern vertiefen. Wie würdest du Zuständigkeiten für private Geräte und betriebliche Anwendungen voneinander abgrenzen?
Andreas Albers am Freitag, 05. Juli 2013 07:56

Ich würde zuerst klären, welche Daten und Anwendungen betroffen sind. Daraus lassen sich Supportgrenzen und Verantwortlichkeiten ableiten.

Ich würde zuerst klären, welche Daten und Anwendungen betroffen sind. Daraus lassen sich Supportgrenzen und Verantwortlichkeiten ableiten.
Daniel Ahrens am Freitag, 05. Juli 2013 09:26

Wichtig wäre für mich außerdem ein klarer Zeitpunkt, an dem man bei privaten Geräten prüft, ob der gewählte Ansatz tatsächlich funktioniert. Das wäre ein sinnvoller Prüfpunkt vor einer breiteren Einführung. Der Maßstab sollte schon vor dem ersten Fall verständlich sein.

Wichtig wäre für mich außerdem ein klarer Zeitpunkt, an dem man bei privaten Geräten prüft, ob der gewählte Ansatz tatsächlich funktioniert. Das wäre ein sinnvoller Prüfpunkt vor einer breiteren Einführung. Der Maßstab sollte schon vor dem ersten Fall verständlich sein.
Andreas Albers am Freitag, 26. Juli 2013 07:49

Welche Entscheidung müsste zu Ausscheiden und Verlust des privaten Geräts zuerst fallen, wenn die verfügbaren Nachweise lückenhaft sind?

Welche Entscheidung müsste zu Ausscheiden und Verlust des privaten Geräts zuerst fallen, wenn die verfügbaren Nachweise lückenhaft sind?
Gäste - Heike Hoffmann am Freitag, 26. Juli 2013 09:38

Ich würde zunächst die Lücke offen dokumentieren und einen überprüfbaren nächsten Schritt vereinbaren, statt Vollständigkeit zu unterstellen. Das schafft eine begrenzte, überprüfbare Arbeitsgrundlage für die weitere Umsetzung. Bei Ausscheiden und Verlust des privaten Geräts sollte die Prüfung aus meiner Sicht auf den im Beitrag beschriebenen Zusammenhang begrenzt werden.

Ich würde zunächst die Lücke offen dokumentieren und einen überprüfbaren nächsten Schritt vereinbaren, statt Vollständigkeit zu unterstellen. Das schafft eine begrenzte, überprüfbare Arbeitsgrundlage für die weitere Umsetzung. Bei Ausscheiden und Verlust des privaten Geräts sollte die Prüfung aus meiner Sicht auf den im Beitrag beschriebenen Zusammenhang begrenzt werden.
Gäste - Robert Voigt am Donnerstag, 22. August 2013 18:33

Wer trägt beim privaten Gerät eigentlich die Kosten für Support, Reparatur und einen möglichen Ausfall? Das bezieht sich für mich auf den hier beschriebenen Ansatz.

Wer trägt beim privaten Gerät eigentlich die Kosten für Support, Reparatur und einen möglichen Ausfall? Das bezieht sich für mich auf den hier beschriebenen Ansatz.
Gäste - Stefan Berger am Donnerstag, 22. August 2013 20:19

Eine BYOD-Regelung müsste diese Fälle ausdrücklich unterscheiden. Der Kaufpreis allein sagt wenig darüber aus, ob das Modell insgesamt wirtschaftlich ist. Diese Unterscheidung finde ich beim Thema dieses Beitrags besonders wichtig.

Eine BYOD-Regelung müsste diese Fälle ausdrücklich unterscheiden. Der Kaufpreis allein sagt wenig darüber aus, ob das Modell insgesamt wirtschaftlich ist. Diese Unterscheidung finde ich beim Thema dieses Beitrags besonders wichtig.
Julia Reuter am Freitag, 23. August 2013 07:05

Für mich fehlt dabei noch der Umgang mit Ausnahmen. Wer darf abweichen und wie wird diese Entscheidung später nachvollzogen?

Für mich fehlt dabei noch der Umgang mit Ausnahmen. Wer darf abweichen und wie wird diese Entscheidung später nachvollzogen?
Markus Groß am Freitag, 23. August 2013 07:48

Eine überprüfbare Zuständigkeit wäre für mich die Basis. Dazu gehört auch, wer die notwendige Information liefert und wer handelt, wenn sie fehlt.

Eine überprüfbare Zuständigkeit wäre für mich die Basis. Dazu gehört auch, wer die notwendige Information liefert und wer handelt, wenn sie fehlt.
Gäste - Stefan Berger am Freitag, 23. August 2013 10:19

Damit kann ich mehr anfangen. Die Grenze zwischen einem hilfreichen Nachweis und zusätzlichem Papier bleibt für mich der entscheidende Punkt.

Damit kann ich mehr anfangen. Die Grenze zwischen einem hilfreichen Nachweis und zusätzlichem Papier bleibt für mich der entscheidende Punkt.
Julia Reuter am Freitag, 23. August 2013 10:52

Mir wäre die laufende Pflege wichtiger als die perfekte erste Fassung. Wie könnte man das mit überschaubarem Aufwand organisieren? Meine Ausgangsfrage bleibt: Wer trägt beim privaten Gerät eigentlich die Kosten für Support, Reparatur und einen möglichen Ausfall?

Mir wäre die laufende Pflege wichtiger als die perfekte erste Fassung. Wie könnte man das mit überschaubarem Aufwand organisieren? Meine Ausgangsfrage bleibt: Wer trägt beim privaten Gerät eigentlich die Kosten für Support, Reparatur und einen möglichen Ausfall?
Gäste - Niklas Möller am Mittwoch, 21. Januar 2015 07:05

Welcher konkrete Prüfpunkt wäre bei Supportgrenzen und Kostenverteilung für einen ersten Umsetzungsschritt besonders hilfreich? Ich denke dabei an „Alter Wein in neuen Schläuchen! Wann genau beginnt Bring Your Own Device oder auch Consumerization…“.

Welcher konkrete Prüfpunkt wäre bei Supportgrenzen und Kostenverteilung für einen ersten Umsetzungsschritt besonders hilfreich? Ich denke dabei an „Alter Wein in neuen Schläuchen! Wann genau beginnt Bring Your Own Device oder auch Consumerization…“.
Gäste - Carolin Engel am Mittwoch, 21. Januar 2015 08:03

Für den Einstieg würde ich einen klar abgegrenzten Ablauf mit einem erwarteten Ergebnis wählen. So lässt sich früh erkennen, wo Verantwortlichkeit, Nachweis oder praktische Umsetzung noch fehlen. Für Supportgrenzen und Kostenverteilung im Beitrag „Alter Wein in neuen Schläuchen! Wann genau beginnt Bring Your Own Device oder auch Consumerization…“ würde ich den ersten Prüfschritt bewusst klein halten.

Für den Einstieg würde ich einen klar abgegrenzten Ablauf mit einem erwarteten Ergebnis wählen. So lässt sich früh erkennen, wo Verantwortlichkeit, Nachweis oder praktische Umsetzung noch fehlen. Für Supportgrenzen und Kostenverteilung im Beitrag „Alter Wein in neuen Schläuchen! Wann genau beginnt Bring Your Own Device oder auch Consumerization…“ würde ich den ersten Prüfschritt bewusst klein halten.
Sebastian Kuhn am Sonntag, 12. November 2017 08:23

Bei eine nachvollziehbare und im Alltag tragfähige Umsetzung würde ich nicht nur die Durchführung betrachten. Aussagekräftig wird es erst, wenn Wirkung und Abweichungen sichtbar bleiben.

Bei eine nachvollziehbare und im Alltag tragfähige Umsetzung würde ich nicht nur die Durchführung betrachten. Aussagekräftig wird es erst, wenn Wirkung und Abweichungen sichtbar bleiben.
Jonas Frey am Samstag, 06. Februar 2021 11:51

Wichtig erscheint mir dabei eine nachvollziehbare und im Alltag tragfähige Umsetzung. Gerade die Übergaben zwischen mehreren Beteiligten verdienen besondere Aufmerksamkeit.

Wichtig erscheint mir dabei eine nachvollziehbare und im Alltag tragfähige Umsetzung. Gerade die Übergaben zwischen mehreren Beteiligten verdienen besondere Aufmerksamkeit.
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